Insgesamt 145 Einrichtungen haben jetzt eine Förderzusage erhalten, teilte das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit. „Wir korrigieren damit einen schweren Fehler der Vorgängerregierung“, so Arbeitsminister Guntram Schneider. Diese habe „aus kurzsichtigen Sparüberlegungen heraus gerade diejenigen im Regen stehen lassen, die eine Unterstützung besonders nötig haben, nämlich die Langzeitarbeitslosen“. Gerade Langzeitarbeitslose bräuchten eine Beratung und Hilfe, um im Arbeitsleben wieder Fuß fassen können.
Für die Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen stehen nach Angaben des Ministeriums jährlich rund fünf Millionen Euro aus Landesmitteln sowie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Arbeitslosenberatungsstellen informieren über Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, beraten zu wirtschaftlichen und psychosozialen Problemen und bieten Hilfestellung bei rechtlichen Fragen an. Sie eröffnen Wege zu weiteren Hilfeangeboten. Arbeitslosenzentren bieten vor allem soziale Kontakte und führen zu Beratungsangeboten.
Die Beratungsstellen und Zentren wenden sich insbesondere an langzeitarbeitslose Menschen, die Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beziehen. Darüber hinaus sind sie offen für Bezieher von Arbeitslosengeld I, für ältere Erwerbslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen, Berufsrückkehrende und sogenannte „Aufstocker“. Grundsätzlich soll in jeder kreisfreien Stadt und jedem Kreis mindestens eine Arbeitslosenberatungsstelle und ein Arbeitslosenzentrum gefördert werden. http://www.mais.nrw.de