1. Die Evangelische Kirche im Rheinland begrüßt die gesetzliche Möglichkeit, ein erweitertes Führungszeugnis auch von Mitarbeitenden einzufordern, die ehrenamtlich kinder- und jugendnah tätig sind. In bestimmten, besonders sensiblen Bereichen der Jugendhilfe, der Heimerziehung oder der Hilfen zur Erziehung, liegt es im Ermessen des jeweiligen Trägers, dieses erweiterte Führungszeugnis einzuholen.
2. Die Evangelische Kirche im Rheinland hält es nicht für angebracht, ein erweitertes Führungszeugnis von allen Ehrenamtlichen in der Jugendhilfe, der Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit, der Jugendverbandsarbeit und der Offenen Jugendarbeit, einzufordern. Eine generelle Führungszeugnispflicht für diese kirchlichen Arbeitsfelder ist kein geeignetes Mittel der Prävention, ihre Aussagekraft ist relativ gering und der Organisationsaufwand unangemessen hoch.
3. Die Evangelische Kirche im Rheinland fordert die evangelischen und diakonischen Träger von Angeboten der Jugendhilfe auf, Ehrenamtliche, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, eine geeignete Selbstverpflichtung unterschreiben zu lassen.