Die Arbeitsrechtliche Schiedskommission Rheinland-Westfalen-Lippe hat am Freitag Abend in Düsseldorf beschlossen, dass die Ärztinnen und Ärzte an Evangelischen Krankenhäusern 4,5 Prozent mehr Gehalt bekommen. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. April 2010. Außerdem hat die Kommission unter Vorsitz von Harald Schliemann, Justizminister in Thüringen a. D. und Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a. D., eine Einmalzahlung in Höhe von 60 Prozent eines Tabellenbruttomonatsgehaltes beschlossen.
Für Pastor Günther Barenhoff, Sprecher des Vorstandes der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, hat das Schlichtungsergebnis zwei Seiten. „Zum einen wird mit dem Schlichterspruch noch einmal deutlich, dass unsere Evangelischen Krankenhäuser mit diesen Tarifen für Ärzte attraktive Arbeitgeber sind.“ Auf der anderen Seite bedeute die Tariferhöhung für die Krankenhausträger eine erhebliche Kostensteigerung. Eine Refinanzierung über die Budgets der Krankenhäuser sei nicht gesichert. Die für die Preisentwicklung im Krankenhausbereich maßgebende Grundlohnrate liege weit unter den Erhöhungen der ärztlichen Gehälter. „Wir müssen auch darauf achten, dass bei der Gehaltsentwicklung die Schere zwischen den Ärzten und Pflegekräften künftig nicht noch weiter auseinander geht“, so Barenhoff weiter. Für das nichtärztliche Personal war zum 1. August für die Jahre 2010 und 2011 in zwei Schritten eine Erhöhung um insgesamt 2,3 Prozent sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 240 Euro beschlossen worden.
Insgesamt zeige das erfolgreiche Schlichtungsverfahren, so Barenhoff, dass auf dem Dritten Weg kirchlicher Arbeitsrechtssetzung für alle Beteiligten akzeptable Lösungen erreicht werden können. „Faire Konfliktlösungen sind möglich ohne die Arbeitskampfmaßnahmen Streik und Aussperrung, die unsere kirchliche Arbeitsrechtssetzung ausschließt.“
Diese Regelung gilt für rund 90 evangelische Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Hintergrund
Begründet im Grundgesetz, Artikel 140, wird die Tariffindung für kirchliche und diakonische Unternehmen und deren Mitarbeitende „innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes“ durch ein Kirchengesetz geregelt. Dies geschieht im Rahmen des so genannten Dritten Weges durch die Arbeitsrechtliche Kommission RWL, die sich paritätisch aus Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern zusammensetzt. Nach Verbandsprinzip setzt sich die Dienstnehmerseite aus Vertretern des Verbandes Kirchlicher Mitarbeitenden RWL sowie Vertretern der Gewerkschaft Marburger Bund zusammen.
Wenn sich, wie in diesem Fall, die Kommission nicht einigen kann, wird die Arbeitsrechtliche Schiedskommission angerufen. Auch hier sind Dienstnehmer und Dienstgeber in gleicher Anzahl beteiligt. Dabei ist die Stimme des von beiden Seiten einvernehmlich bestellten, neutralen Vorsitzenden, der nicht in kirchlichen oder diakonischen Dienstverhältnissen stehen darf, im Zweifelsfall ausschlaggebend.
Zum kirchlichen Arbeitsrecht vgl.
www.ekd.de/mitarbeitervertretungsrecht.html
(Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland)
www.kirchenrecht-westfalen.de/showdocument/id/6080/orga_id/EKVW/search/ARRG
(Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Pfarrer Ulrich T.Christenn, Referent für Presse- und Medienarbeit (Telefon 0211 6398-255, Telefax 0211 6398-277, E-Mail u.christenn@diakonie-rwl.de).
Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. ist der größte diakonische Landesverband und einer der größten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Sie erstreckt sich über Nordrhein-Westfalen, Teile von Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Hessen. Die Diakonie RWL repräsentiert 4 900 evangelische Sozialeinrichtungen, in denen 330 000 Mitarbeitende hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig sind. Die Diakonie RWL versteht ihre Arbeit als praktische Ausübung der christlichen Nächstenliebe und als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche.