Pressemitteilung

Bekenntnisbindung und Dialogfähigkeit

Islamischer Religionsunterricht

  • Nr. Vor der rheinischen Landessynode hat der saarländische Bildungsminister Ulrich Commerçon gestern bekräftigt, dass zum kommenden Schuljahr der geplante Versuch mit islamischem Religionsunterricht beginnen soll. In NRW läuft ein vergleichbares Projekt seit 2012. 
  • 13.1.2015
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Seitdem hat sich einiges bewegt: Mit etwa 45 Schulen ging es seinerzeit los, heute sind es schon doppelt so viele. Ende 2012 wurde der neue Studiengang „Islamische Religionslehre“ an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster eingerichtet. Doch geblieben ist ein Problem: Es gibt zu wenig Lehrerinnen und Lehrer für das Fach, weil die Zahl der Studienplätze beziehungsweise der Seminare für Quereinsteiger nicht ausreicht.

Diskutiert wird immer wieder über das Beiratsmodell: Während beim evangelischen oder katholischen Religionsunterricht die Kirchen der Gesprächspartner für den Staat sind, wenn es um den Religionsunterricht nach dem Grundgesetz geht (Artikel 7, Absatz 3), fehlt auf muslimischer Seite eine solche Körperschaft. Ersetzt wird sie durch einen Beirat aus Vertretern der großen islamischen Verbände.

Der Beirat könne nur ein Übergangsmodell sein, hatte seinerzeit Oberkirchenrat Klaus Eberl gesagt, Leiter der Bildungsabteilung im Landeskirchenamt. Seine grundsätzlich positive Haltung zum islamischen Religionsunterricht sieht er inzwischen bestätigt durch die Denkschrift der EKD zum Religionsunterricht vom November 2014. „Darin werden zwei Aspekte des konfessionellen Religionsunterrichtes betont“, sagt Eberl, „die Bekenntnisbindung auf der einen und die Entwicklung von Dialogfähigkeit auf der anderen Seite. Es ist gut, wenn ich meine religiösen Wurzeln kenne, dann kann ich anderen zuhören und sie verstehen.“ Nur so, meint Eberl, könne eine pluralitätsfähige Schule entstehen, die einen Beitrag zur Friedensfähigkeit der Gesellschaft leistet.