Die Leitungen der Personal- und der Rechtsabteilung im Düsseldorfer Landeskirchenamt werden auf der Landessynode 2025 in Bonn neu besetzt.
Auf der Landessynode 2025 der Evangelischen Kirche im Rheinland bilden Wahlen einen Schwerpunkt. So müssen zwei hauptamtliche Positionen in der Kirchenleitung und damit auch zwei Abteilungsleitungen im Landeskirchenamt neu besetzt werden. Seit im Oktober 2024 die Frist für weitere Vorschläge verstrichen ist, steht die Zahl der Kandidierenden fest. Die beiden Stellen waren zuvor öffentlich bundesweit in der Evangelischen Kirche in Deutschland ausgeschrieben worden.
Vier Kandidierende für hauptamtliche Positionen in der Kirchenleitung
Der Ständige Nominierungsausschuss schlägt für die Amtszeit 2025 bis 2033 insgesamt vier Kandidierende vor: als hauptamtliches theologisches Mitglied und Leitung der Personalabteilung Iris Döring (Essen), Antje Menn (Remscheid) und Heike Schneidereit-Mauth (Mettmann), als hauptamtliches Mitglied mit der Befähigung zum Richteramt und Leitung der Rechtsabteilung Dr. Johann Weusmann (Düsseldorf).
Für die Leitung der Abteilung 2 (Personal) wird die Nachfolge von Vizepräses Christoph Pistorius gesucht, der im Frühjahr 2025 in den Ruhestand verabschiedet wird. Landeskirchenrätin Iris Döring (49) ist Theologin und Juristin und seit 2014 stellvertretende Leiterin der Personalabteilung sowie Leiterin des Dezernats Personalverwaltung im Landeskirchenamt. Antje Menn (51) ist Theologin, seit 2020 Superintendentin des Kirchenkreises Lennep und seit 2023 Vorsitzende des Ständigen Theologischen Ausschusses der rheinischen Kirche. Heike Schneidereit-Mauth (60) ist Theologin, seit 2019 Leiterin des Handlungsfeldes Seelsorge sowie Skriba im Kirchenkreis Düsseldorf und seit 2024 auch nebenamtliches Mitglied der Kirchenleitung. Für die Leitung der Abteilung 4 (Recht und Kirchenkreisangelegenheiten) kandidiert allein der bisherige Amtsinhaber: Dr. Johann Weusmann (60) ist Jurist und seit 2013 Vizepräsident der Evangelischen Kirche im Rheinland.
Vizepräses wird neu gewählt
Die Vorstellung der Kandidierenden wird am Synoden-Dienstag, 4. Februar, erfolgen, die Wahl einen Tag später. Im weiteren Verlauf der Synode wird noch die Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland aus dem Kreis der hauptamtlichen theologischen Mitglieder der Kirchenleitung gewählt und der Vizepräsident aus dem Kreis der hauptamtlichen juristischen Mitglieder. Die Wahlvorschläge erfolgen auf der Landessynode durch den Nominierungsausschuss.
Fünf nebenamtliche Positionen in der Kirchenleitung neu zu besetzen
Neben den beiden hauptamtlichen Positionen in der insgesamt 15-köpfigen Kirchenleitung sind auch fünf nebenamtliche Positionen neu zu besetzen. Die entsprechenden Vorschläge des Nominierungsausschusses für Kandidatinnen und Kandidaten werden im Vorfeld der Synode bekannt gegeben. Außerdem können die Synodalen noch auf der Synode weitere Personen vorschlagen. Die Vorstellung der Kandidierenden für einen nebenamtlichen Sitz in der Kirchenleitung ist für den Synoden-Mittwoch vorgesehen, gewählt wird dann am Donnerstag.
Die Kirchenleitung besteht neben der oder dem Präses aus fünf hauptamtlichen Mitgliedern – zugleich Abteilungsleitende im Landeskirchenamt – sowie neun Gemeindemitgliedern. Während der Landessynode bildet die Kirchenleitung das Präsidium der Tagung.