Pressekonferenz zum Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Die Landessynode wird morgen über einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor sexualisierter Gewalt entscheiden. In einer Pressekonferenz melden sich mit dem Thema Betraute aus der rheinischen Kirche zu Wort. Das Video gibt es hier, mit Sprungmarken zu verschiedenen Themenbereichen.

Kirchenrat Jürgen Sohn, Leitender Dezernent für den Bereich Gemeinde, zuständig auch für den Bereich Seelsorge, klärt über das seit 2003 bestehende Verfahren auf. Seit dessen Einführung hätten sich Akzente in der Arbeit deutlich verschoben: „Über das Verhalten bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung wird jetzt offen geredet. Ein folgerichtiger nächster Schritt ist das Gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, das den Landessynodalen bei der diesjährigen Synode zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt.“

Claudia Paul, Leiterin der Beratungsstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung der Evangelischen Kirche im Rheinland, berichtet von der vertraulichen Beratungsarbeit, die sich immer nach dem Bedürfnis der Betroffenen richtet. Sie beobachtet eine Veränderung im Umgang mit sexualisierter Gewalt:  „Die Menschen sind heute sensibler geworden, so dass wir auch schon bei Grenzverletzungen, wo es noch nicht zu strafrechtlich relevanten Handlungen gekommen ist, Nachfragen und Anrufe erhalten.“ Es meldeten sich vor allem diejenigen, die etwas beobachteten. Betroffene dagegen eher weniger. „Die eigene Grenze zu überschreiten, bleibt weiter schwierig.“

Edwin Jabs,  Leiter der Evangelischen Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung in Düsseldorf, erzählt: „Menschen, die sexualisierte Gewalt im Raum von Kirche erleiden mussten, sind in der Regel tief in ihrem Glauben erschüttert. Umso mehr, wenn die Täter Amtsträger sind. Ziel ist es, dass die Fälle verfolgt und juristisch aufbereitet werden. Es geht nicht um Vertuschung.“

Zur Statistik erklärt Pressesprecher Jens Peter Iven: „Seit Einführung des verbindlichen Verfahrens im Jahr 2003 sind bislang gegen 29 Pfarrpersonen der Evangelischen Kirche im Rheinland strafrechtliche und/oder disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet worden. Das betrifft auch Vorgänge, die in die Zeit vor 2003 zurückreichen.“

Die Rückfragen der anwesenden Journalistinnen und Journalisten bezogen sich unter anderem auf Zahlen , auf  Unterschiede im Umgang mit dem Thema bei der katholischen und der evangelischen Kirche sowie die Anerkennungsleistung der rheinischen Kirche .

 

Die ganze Pressekonferenz als Video:

Pressekonferenz

  • Andreas Attinger
  • Marcel Kuß