So geht „Leichtes Gepäck“: Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen

Die Landessynode 2022 der Evangelischen Kirche im Rheinland hat die Neufassung des Kirchengesetzes zur Regelung des Finanzausgleichs in der Evangelischen Kirche im Rheinland beschlossen. Die Neufassung ist ein erstes praktisches Beispiel für die Impulse der Arbeitsgruppe „Leichtes Gepäck“. Deren Ziel ist es unter anderem, Möglichkeiten der Verwaltungsvereinfachung zu erarbeiten. Im Zuge der Neufassung wurde das Finanzausgleichsgesetz systematisch überarbeitet und deutlich gekürzt. Zudem wurden einzelne Paragraphen und Absätze aus dem Finanzausgleichsgesetz in die Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichs in der Evangelischen Kirche im Rheinland verschoben. „Es wurden keine inhaltlichen Änderungen im Finanzausgleichsgesetz vorgenommen. Die Neufassung dient zur besseren Verständlichkeit“, betont Diana Frerichmann aus der Abteilung 5: Finanzen und Diakonie. Im Zuge der Neufassung wurde zudem der Innersynodale Finanzausgleich in das Finanzausgleichsgesetz aufgenommen. Dadurch können die Finanzausgleichsrichtlinien außer Kraft gesetzt werden. Damit wird ebenfalls eine Empfehlung des Projekts „Leichtes Gepäck“ aufgegriffen und umgesetzt. Der Entwurf der Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichs wurde außerdem von der Landessynode zur Kenntnis genommen. Dieser Entwurf wird nun der Kirchenleitung zur Beschlussfassung vorgelegt.

20.1.2022