Rheinische Kirche übergibt Rechnungsprüfung an Oberrechnungsamt

Die Evangelische Kirche im Rheinland wird ihre Rechnungsprüfung und die ihrer rechtlich unselbständigen Einrichtungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf das Oberrechnungsamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) übertragen. Das hat die Landessynode mit großer Mehrheit beschlossen.  

Schon vor zwei Jahren war entschieden worden, dass die fünf Rechnungsprüfungsstellen innerhalb der rheinischen Kirche zum 1. Januar 2023 zu einer einzigen Rechnungsprüfungsstelle zusammengeführt werden. Damals gab es bereits den Vorschlag, die Prüfung der Landeskirche und der rechtlich unselbständigen Einrichtungen auf das Oberrechnungsamt der EKD (ORA) zu übertragen. Dieser Vorschlag konnte aber nicht zu Ende beraten werden.

Übernahme frühestens zum 1. Januar 2025

Das ORA hat bereits vorsorglich mitgeteilt, dass eine Übernahme der Prüfung frühestens zum 1. Januar 2025 möglich wäre. Ein konkreter Übertragungszeitpunkt ist in dem Beschluss der Landessynode nicht genannt. Die Kirchenleitung sieht einen maßgeblichen Vorteil der Übertragung in dem Vergleich mit anderen Landeskirchen und daraus resultierenden Hinweisen zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Verwaltungshandeln. Die Kirchenleitung befürwortet die Übertragung der Prüfung auch mit Blick auf den Beschluss der außerordentlichen Landessynode 2010, dass „angesichts der Entwicklung der Mitgliederzahlen und der Finanzen (…) alle kirchlichen Ebenen bis hin zur EKD zu neuen Modellen der Kooperation herausgefordert sind“.

ORA prüft bereits acht Landeskirchen

Das ORA prüft derzeit bereits acht Landeskirchen (Baden, Berlin-Brandenburg, Braunschweig, Hannover, Lippe, Reformierte Kirche, Oldenburg, Pfalz). Das Rechnungsprüfungsamt Düsseldorf übernimmt weiterhin die Prüfung der Kirchenkreise und Kirchengemeinden.

  • Ekkehard Rüger
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