Gremiensitzungen als Videokonferenzen – jetzt immer möglich

Sitzungen und Tagungen der Leitungsgremien der Evangelischen Kirche im Rheinland sollen künftig auch ohne besonderen Anlass als Videokonferenz oder in hybrider Form abgehalten werden können. Dazu hat die Landessynode eine Änderung des Verfahrensgesetzes beschlossen. Bisher waren Videokonferenzen bzw. die Zuschaltung einzelner Mitglieder zu einer Videokonferenz nur bei Vorliegen einer besonderen Ausnahmesituation wie der Corona-Pandemie möglich.

Auch Wahlen sollen künftig elektronisch durchgeführt werden können – unabhängig davon, ob das Leitungsgremium präsent, hybrid oder digital tagt. Mit der Änderung des Verfahrensgesetzes will die Landessynode die Arbeits- und Handlungsfähigkeit der Leitungsgremien auch in „normalen“ Zeiten sicherstellen. Daher soll auch die Teilnahme mittels telefonischer Zuschaltung an digitalen Sitzungen des Presbyteriums, der Kreissynodalvorstände und der Kirchenleitung in Einzelfällen zugelassen werden, um Gremienmitglieder in internetschwachen Regionen nicht von der Wahrnehmung ihrer Rechte auszuschließen.

19.1.2022

  • Simone Becker
  • pixabay/Gerd Altmann