Barmer Theologische Erklärung als Bekenntnis in Kirchenordnung gewürdigt

Die Barmer Theologische Erklärung hat nun auch in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland den Status eines Bekenntnisses und nicht mehr nur eines Glaubenszeugnisses. Die rheinische Landessynode hat im Grundartikel eine entsprechende Änderung beschlossen.

Bisher wurde die Barmer Theologische Erklärung dort zwar in ihrer historischen Bedeutung gewürdigt, aber nicht als konkret als Bekenntnis benannt. Das ist nun auch begrifflich vollzogen. Im Grundartikel Abschnitt I Absatz 6 heißt es nun: „Sie [Anm. der Red.: die Evangelische Kirche im Rheinland] bejaht die Theologische Erklärung der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche von Barmen als ein schriftgemäßes, für den Dienst der Kirche verbindliches Bekenntnis des Evangeliums.“

Zentrales Dokument des Kirchenkampfes in der NS-Zeit

Die Barmer Theologische Erklärung ist das wohl wichtigste theologische Dokument des Kirchenkampfes zwischen Bekennender Kirche und den sogenannten Deutschen Christen in der NS-Zeit. Ihre Wirkungsgeschichte reicht bis in die Gegenwart. Darin grenzten sich evangelische Christen von der Weltanschauung der Nationalsozialisten ab. In sechs Thesen formuliert sie evangelische Wahrheiten, die über den zeitgeschichtlichen Kontext hinaus in der Kirche ihre Gültigkeit behalten haben. Das in theologischem Stil gehaltene Dokument ist vor allem ein klares Bekenntnis zu Jesus Christus als dem einen Herrn der Kirche.

Verpflichtung auf Barmer Theologische Erklärung bei Ordination

Heute gehört der Text zu den wegweisenden Glaubenszeugnissen der evangelischen Kirche im 20. Jahrhundert. Die Barmer Theologische Erklärung wurde bereits in die Bekenntnisschriften vieler evangelischer Landeskirchen aufgenommen. Auch die Evangelische Kirche im Rheinland steht in der Tradition von Barmen. In der rheinischen wie in anderen Landeskirchen werden Pfarrerinnen und Pfarrer bei ihrer Ordination auf die Barmer Erklärung verpflichtet.

  • Christina Schramm