Anstrengung zur Online-Wahl des Presbyteriums soll fortgeführt werden

Die Kirchenleitung wird gebeten, die Anstrengungen zur Einführung einer Online-Wahl des Presbyteriums fortzuführen. Dazu soll möglichst zur Landessynode 2022 ein Projektplan vorgelegt werden, der Aussagen zu den Kosten, der Machbarkeit und den Zuständigkeiten des Projektes enthalten soll.

Zudem wird die Kirchenleitung beauftragt, gesetzlich zu regeln, wie eine Wahl des Presbyteriums in einer Gemeindeversammlung ermöglicht werden kann, wenn im Wahlverfahren keine ausreichende Vorschlagsliste vorliegt und die Wahl auch nicht verschoben wird.

Wie ist der Stand jetzt?

Bei der vergangenen Presbyteriumswahl 2020 war es eher die Regel, dass der jeweilige Kreissynodalvorstand bei einer nicht ausreichenden Liste den Presbyterien gestattete, die Wahl nicht durchzuführen. Die jeweiligen Kandidaten galten damit als gewählt. Diesen Vorgang regelt § 15a (Absatz 3) des Presbyteriumswahlgesetzes (PWG). Bei der Wahl 2020 kam dieses Verfahren in rund 490 Gemeinden zum Einsatz. Mitglieder des Leitungsgremiums sollen jedoch über eine breite Legitimation verfügen. Dem Grundsatz nach, soll jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied die Möglichkeit haben, sich zu den einzelnen Kandidierenden zu verhalten. Ohne Wahl wird dieser Grundsatz aber nicht eingehalten.

Welche Änderung soll konkret erreicht werden?

Das Verfahren nach § 15a (Absatz 3) des PWG soll so umgestaltet werden, dass die Möglichkeit einer Wahl des Presbyteriums in einer Gemeindeversammlung möglich wird. Die Wahl soll personenbezogen sein. Bei einem Test im Kirchenkreis Niederberg hatte es eine Wahl in einer Gemeindeversammlung gegeben. Weil allerdings über das gesamte Presbyterium abgestimmt wurde und nicht über einzelne Kandidaten, gab es aus den Gemeinden Kritik, da es sich nicht wie eine echte Wahl angefühlt habe.

Bei einer gesetzlichen Änderung von Absatz 3 § 15a des PWG soll der Kreissynodalvorstand weiterhin die Möglichkeit zur Aufsicht behalten und das Verfahren anhalten oder eine Wahl verschieben können.

Wie sahen die Argumente im bisherigen Prozess aus?

Diese Argumente sprechen für die Wahl des Presbyteriums in einer Gemeindeversammlung:

  • Breitere Repräsentation und Anerkennung des Presbyteriums durch eine Wahl.
  • Presbyterinnen und Presbyter sehen die Bestätigung durch die Gemeinde als wichtige Vergewisserung für die künftige Leitungsaufgabe an.

Gegen solch ein Verfahren spricht:

  • Die Wahl in der Gemeindeversammlung bei nicht ausreichender Liste würde ohne Antragsbriefwahl stattfinden. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl besagt, dass den Wahlberechtigten die Wahl nicht erschwert werden darf. Es müssen aber umgekehrt auch nicht alle faktischen Erschwernisse beiseite geräumt werden.
  • Bei einer personenbezogenen Wahl besteht die Gefahr, dass die bereits kurze nicht ausreichende Liste noch kürzer wird, wenn einzelne Kandidaten nicht gewählt werden.
  • Es könnte sein, dass nur ein kleiner Teil der Gemeindemitglieder (Kerngemeinde) über das neue Leitungsgremium bestimmt. Demgegenüber steht jedoch, dass im aktuellen Verfahren die Gemeindemitglieder gar nicht mehr beteiligt werden, sondern der Kreissynodalvorstand.
  • Aaron Clamann