Änderungen der Kirchenordnung

Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland macht durch Änderungen in der Kirchenordnung ihre presbyterial-synodale Ordnung deutlich sichtbar und erweitert die Möglichkeiten zur Jugendpartizipation.

Die Landessynode hat in einem neuen Artikel 1a die Grundsätze der presbyterial-synodalen Gemeinschaft festgehalten. Dazu gehört unter anderem, dass keine Kirchengemeinde und kein Kirchenkreis Vorrang oder Herrschaft über einen anderen beansprucht und dass Angelegenheiten so weit wie möglich selbstständig von den Kirchengemeinden entschieden werden, bevor sich übergeordnete Stellen damit befassen.

Ein junger Mensch verpflichtend ins Presbyterium

Auch zur verbindlichen Beteiligung junger Menschen in kirchlichen Gremien wurden  Änderungen in der Kirchenordnung vollzogen. Presbyterien sollen künftig zusätzlich zu den gewählten Mitgliedern einen jungen Menschen im Alter von mindestens 14 bis maximal 26 Jahren in das Leitungsgremium berufen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Jugend in jedem Presbyterium vertreten ist. Minderjährige nehmen beratend an den Sitzungen teil, Volljährige haben Stimmrecht. Zudem soll in Jugendfachausschüssen eine 50-Prozent-Jugendquote eingeführt werden. Das bedeutet, dass in presbyterialen und synodalen Jugendfachausschüssen die Anzahl der unter 27-Jährigen mindestens die Hälfte der Mitglieder im Ausschuss betragen muss. Sowohl in den Kreissynoden als auch in der Landessynode wird die Zahl der zu berücksichtigenden Vertreterinnen und Vertreter der jüngeren Generation von zwei auf vier Personen verdoppelt.  Die Gesamtzahl der Berufenen wird beibehalten, um den Einfluss der Jugend zu stärken.

Änderungen zu ethischen Verpflichtungen und Diversität

Weitere Änderungen der Kirchenordnung betreffen die ethische Verpflichtung, für den Schutz der Menschenwürde und das respektvolle Zusammenleben in Vielfalt einzutreten. Außerdem wurde – der Geschlechtergleichberechtigung entsprechend –  die Formulierung „Männer und Frauen“ in „Menschen jeden Geschlechts“ geändert.

  • Christina Schramm
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