Pressemitteilung

Zivile Konfliktbearbeitung hat Vorrang

Synode fasst Beschluss zur EU-Sicherheitspolitik

  • Nr. 24
  • 11.1.2006
  • 3640 Zeichen


Zu Fragen der Europäischen Sicherheitsstrategie, zur Regelung der Europäischen Sicherheitspolitik und zum Friedensauftrag im EU-Verfassungsvertrag nahm die Synode am späten Abend ausführlich Stellung. Sie unterstützt die Betonung des „Friedens“ im EU-Verfassungsvertrag als „vorrangig zu förderndes Ziel“ und begrüßt die Anerkennung der Verbindlichkeit des Völkerrechts sowie die stärkere Einbindung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand. Dass in einer Verfassung erstmals zivile Mittel zur Friedenssicherung, zur Konfliktverhütung oder zur Konfliktnachsorge einbezogen werde, sei besonders zu begrüßen. Allerdings enthalte der EU-Verfassungsvertrag keine angemessenen Konkretionen zur zivilen Konfliktbearbeitung im Bereich- der Friedens- und Sicherheitspolitik.



In dem achtseitigen Papier fordert die Synode die Einführung und Anerkennung der Zivilen Konfliktbearbeitung als ausdrückliches Instrument der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die Verstärkung einer transparenten Parlamentsbeteiligung auf nationaler wie europäischer Ebene bei den Entscheidungen und der Kontrolle er GASP und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), integrierte Krisenprävention und Krisenmanagement mit dem Schwerpunkt nicht-militärischer Aktions- und Reaktionsmöglichkeiten, die allgemeine Förderung und Anwendung der Mechanismen nicht-militärischer Konfliktbearbeitung auf allen einschlägigen Feldern der Politik und die Stärkung der Rolle von und Intensivierung der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen bei der längerfristigen Krisenprävention und dazu Bereitstellung von wachsenden Budgetmitteln für kurz- und längerfristige Krisenprävention der EU und der Nichtregierungsorganisationen.



Die Synode bittet in ihrem Beschluss die EKD, sich bei der Bundesregierung und in den Organen der Europäischen Union für einen Vorrang der nicht-militärischen Mittel und Instrumente in der Verfassung der EU zu verwenden.



Auch Präses Nikolaus Schneider hatte in seinem Bericht an die Synode am Montag zum Thema Gewalt, Terror und Folter Stellung bezogen und u.a. festgestellt: „Es gehen uns die Begriffe verloren, um die Sachverhalte allgemein verständlich zu beschreiben. Was bedeutet ‚Krieg gegen den Terror‘, wenn alle bisherigen Definitionen für ‚Krieg‘ nicht mehr anwendbar sind? Bedeutet es nicht: wir wenden Gewalt an, wie immer, wo immer und wann immer wir es für richtig halten und wir ignorieren die rechtlichen Bindungen von Gewalt, wenn diese unseren Interessen zuwiderlaufen?“ Frühere Synoden der rheinischen und anderer evangelischen Landeskirchen sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) setzten sich immer wieder ausführlich mit der Entwicklung militärischer Konflikte und friedensethischen Perspektiven auseinander. Unter dem Titel „Ein gerechter Friede ist möglich“ hat die rheinischen Kirche im November 2005 eine 72-seitige Argumentationshilfe zur Friedensarbeit herausgegeben, die eine über 25-jährige Entwicklung zusammenfasst. Der Text erläutert auch ausführlich den Begriff des „gerechten Friedens“, seine Rahmenbedingungen und Maßnahmen der zivilen Konfliktbearbeitung. Dargestellt werden Möglichkeiten, Europa zur „Friedensmacht“ zu gestalten und neuere Ansätze, Terrorismus mit anderen Mitteln als mit Krieg zu bekämpfen.



Die Argumentationshilfe ist im Internet abrufbar unter www.ekir.de (dort: Service, dort: Dokumente