Zu Fragen der Europäischen Sicherheitsstrategie, zur Regelung der Europäischen Sicherheitspolitik und zum Friedensauftrag im EU-Verfassungsvertrag nahm die Synode am späten Abend ausführlich Stellung. Sie unterstützt die Betonung des „Friedens“ im EU-Verfassungsvertrag als „vorrangig zu förderndes Ziel“ und begrüßt die Anerkennung der Verbindlichkeit des Völkerrechts sowie die stärkere Einbindung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand. Dass in einer Verfassung erstmals zivile Mittel zur Friedenssicherung, zur Konfliktverhütung oder zur Konfliktnachsorge einbezogen werde, sei besonders zu begrüßen. Allerdings enthalte der EU-Verfassungsvertrag keine angemessenen Konkretionen zur zivilen Konfliktbearbeitung im Bereich- der Friedens- und Sicherheitspolitik. In dem achtseitigen Papier fordert die Synode die Einführung und Anerkennung der Zivilen Konfliktbearbeitung als ausdrückliches Instrument der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die Verstärkung einer transparenten Parlamentsbeteiligung auf nationaler wie europäischer Ebene bei den Entscheidungen und der Kontrolle er GASP und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), integrierte Krisenprävention und Krisenmanagement mit dem Schwerpunkt nicht-militärischer Aktions- und Reaktionsmöglichkeiten, die allgemeine Förderung und Anwendung der Mechanismen nicht-militärischer Konfliktbearbeitung auf allen einschlägigen Feldern der Politik und die Stärkung der Rolle von und Intensivierung der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen bei der längerfristigen Krisenprävention und dazu Bereitstellung von wachsenden Budgetmitteln für kurz- und längerfristige Krisenprävention der EU und der Nichtregierungsorganisationen. Die Synode bittet in ihrem Beschluss die EKD, sich bei der Bundesregierung und in den Organen der Europäischen Union für einen Vorrang der nicht-militärischen Mittel und Instrumente in der Verfassung der EU zu verwenden. Auch Präses Nikolaus Schneider hatte in seinem Bericht an die Synode am Montag zum Thema Gewalt, Terror und Folter Stellung bezogen und u.a. festgestellt: „Es
Die Argumentationshilfe ist im Internet abrufbar unter www.ekir.de (dort: Service, dort: Dokumente