Pressemitteilung

Die presbyterial-synodale Ordnung: Wandlungsfähig, aber auch wandlungsbedürftig

Beratungen der Synode begannen mit einem historischen Rückblick

  • Nr. 14 / 2006
  • 9.1.2006
  • 4980 Zeichen


Gespannte Aufmerksamkeit war im Plenum der Synode zu spüren, als Hellmut Zschoch am Nachmittag seinen Vortrag über die presbyterial-synodale Ordnung hielt. Anschaulich und pointiert beschrieb der Kirchengeschichtler den Wandel des evangelischen Grundverständnisses durch die Jahrhunderte. Worum geht es? Nicht nur um sperrige Begrifflichkeiten wie „presbyterial“ (Kirchesein vollzieht sich in der Gemeinde) und „synodal“ (gemeinschaftlich, synodos (griechisch: Zusammenkunft), sondern um eine „überpositive Ordnung“, die dem kirchenleitenden Handeln und der Kirchenordnung zugrunde liegt – denn „die Struktur der Kirche dient der Gestaltwerdung des Evangeliums, ermöglicht und sichert seine Verkündigung und die aus ihm hervorgehenden Lebensformen“, so Zschoch, Professor für Kirchengeschichte an der Kirchlichen Hochschule in Wuppertal.



Der Referent beschrieb die Geschichte dieser Ordnung in einer Wechselbeziehung von Prinzip und Wandel, die sehr wandlungsfähig, aber auch wandlungsbedürftig sei. Beschreibbar sei das „presbyterial-synodale Ordnungsprinzip“ mit folgenden vier Punkten, formuliert 1817 von einer Duisburger Pastorenversammlung:




  • „die Kirchenleitung liegt im vollen Sinne bei den presbyterial-synodalen Organen, nicht bei staatlichen Behörden,



  • die Synoden sind aus Pastoren und Presbytern zusammengesetzt,



  • die synodalen Leitungsämter sind zeitlich begrenzte Wahlämter,



  • die Gemeinden wählen ihre Pfarrer selbst.“



Im Lauf der Geschichte – bis zum Neubeginn nach 1945 – stand die Gemeindeautonomie der Presbyterien und ihre Selbstbestimmtheit immer wieder in Spannung mit der eigenen Ämterstruktur und der Verwaltung, obrigkeitlicher Mitbestimmung oder der Politisierung – mit unterschiedlichen Folgen. „Gesellschaftlicher Plausibilitätsgewinn“ und „theologischer Substanzverlust“ – waren sie zwei Seiten ein- und derselben Medaille? Die presbyterial-synodale Ordnung habe in weitaus deutlicherem Maße als die politischen Verfassungen mehr aktive Beteiligung mit Entscheidungs- und Leitungsvollmachten eröffnet, so Zschoch. Umgekehrt konnte sie auch Vorbildcharakter für den politischen Liberalismus und sein Demokratieverständnis erlangen.



Doch erst die Erfahrungen des Kirchenkampfs und der Bekenntnissynoden und die Auseinandersetzung mit dem „bekenntniswidrigen Kirchenregiment“ im Nationalsozialismus hätten das Bewusstsein gestärkt, eine streng „kirchliche“ presbyterial-synodale Kirchenleitung im Gegensatz zu einer „politisierten“ Ordnung zu gestalten und deutlicher theologischen Begründungen und weniger gesellschaftlichen Zeitströmungen zu folgen. Fazit: „Die im Rheinland und in Westfalen entstandene Ordnung ist die erste ausgeführte presbyterial-synodale Kirchenordnung, die nicht in der Spannung mit obrigkeitlichen, staatlichen oder kirchenbehördlichen Regelungs- und Aufsichtsansprüchen praktiziert werden muss, sondern alle Organe aus sich selbst bildet“, resümierte der Wissenschaftler. Aber auch dieser Wandel blieb nicht ohne Folgen. Darin berge sich die Möglichkeit, dass die Spannung von presbyterial geleiteter Ortsgemeinde und synodal verfasster Kirchenleitung und synodal gebildeter Kirchenverwaltung nun innerhalb der presbyterial-synodalen Ordnung aufträte und sich in ihr auch ein Antagonismus von ‚Kirchenvolk‘ und ‚Kirchenregierung‘ bilde.



Zschoch fasste zusammen: „Es geht bei der Wahrung der presbyterial-synodalen Ordnung nicht um Prinzip oder Wandel, sondern um Prinzip und Wandel. Es geht um Bewahrung und Gestaltung im engeren Sinne: Wo nichts zu bewahren ist, gibt’s auch nichts zu gestalten. Und wo nichts gestaltet wird, wird am Ende auch nichts bewahrt.“ Auch zeigte er auf, was der Rückblick in die Geschichte für die Gegenwart bedeutet. Bei jeder Konkretion der presbyterial-synodalen Ordnung sei zu fragen: „Welche landeskirchliche Ordnung vom‚ Auftrag und Dienst der Kirchengemeinden und Kirchenkreise‘ wahrt das Prinzip, welche nicht? Wie viel Prinzip ist nötig – und wie viel Wandel möglich?“ Es komme auf „Treue und Mut, Evangeliumsgemäßheit und Zeitgemäßheit, Traditionsbewußtsein und Kreativität“ an. Und: Dass beide Pole „auch in den schwierigen Strukturveränderungen, die unserer Kirche bevorstehen, ins rechte Verhältnis geraten, ist ein Werk des Gottesgeistes“, so der Theologieprofessor – ganz dem evangelischen Selbstverständnis der „überpositiven Ordnung“ verpflichtet.



Die Aussprache zu dem Vortrag fand nicht mehr im Plenum statt, sondern in den gremienübergreifenden synodalen Arbeitsgruppen, die sich bis morgen Mittag mit der Weiterentwicklung der presbyterial-synodalen Ordnung sowie des Dienst- und Arbeitsrechts beschäftigen werden. Um 15 Uhr kommen die Synodalen wieder im Plenum zusammen.


(*Die Hervorhebungen im Text stammen vom Autor)