Pressemitteilung

Die Kirchensteuereinnahmen gehen zurück – viele Kosten aber auch

Landeskirchlicher Haushalt zur Beschlussfassung in der Synode

  • Nr. 31/2009
  • 15.1.2009
  • 6266 Zeichen

Der umfangreiche landeskirchliche Haushalt steht heute auf dem Programm der Landessynode. Bis Oktober 2008 sah es im Blick auf die Einnahmen so aus, als könnte die Evangelische Kirche im Rheinland ein relativ gutes Jahr verbuchen. Trotz der sich rapide verschlechternden Wirtschaftsdaten hat sich der Arbeitsmarkt bis zum Jahreswechsel stabil gehalten. Die Hoffnungen auf ein Ergebnis um 600 Millionen Euro haben sich deshalb mit einem Aufkommen von 599,1 Millionen Euro erfüllt

Wegen der zu erwartenden Negativfolgen der Finanzkrise für die Wirtschaft, aber auch wegen der unklaren Lage des Steueraufkommens aus der Abgeltungsteuer und der Wiedereinführung der Pendlerpauschale hatte die rheinische Kirche jedoch ihre Einnahmeerwartungen für 2009 auf 549,7 Millionen Euro festgelegt. Nachdem nun die Ergebnisse des zweiten Konjunkturprogramms bekannt sind, wird aber selbst diese niedrige Einnahmeerwartung nicht mehr zu halten sein.

Landeskirchlicher Haushalt

Die Kirchensteuereinnahmen der rheinischen Kirche hängen zu 85 Prozent von der Kirchenlohnsteuer ab. Die Kirchensteuerhoheit liegt bei den zurzeit 773 Kirchengemeinden und Gemeindeverbänden. Die übergemeindlichen Aufgaben der Kirchenkreise und der Landeskirche werden über Umlagen finanziert. Die Umlage an die Landeskirche und ihre Ämter, Werke und Einrichtungen wird ab 2009 10,13 Prozent betragen statt bisher 10,25 Prozent. Der Grund liegt darin, dass die Arbeit des Gemeindedienstes für Mission und Ökumene (GMÖ) als „gesamtkirchliche Aufgabe“ gesehen und einem anderen Haushalt zugeordnet wird.

Die Umlage für den „landeskirchlichen Haushalt“ wird für 2009 auf 55,8 Millionen Euro geschätzt. Das sind 3,1 Millionen weniger als 2008 (58,2 Millionen Euro). Die Ausgaben im landeskirchlichen Haushalt steigen gegenüber 2008 um ca. 620.000 Euro auf 83,1 Millionen Euro. Die Personalkosten steigen wegen der anstehenden Besoldungs- und Vergütungserhöhung um etwa eine Million. Neu kommt hinzu eine Erhöhung der Zuweisung für die Erhaltung der kirchlichen Gebäude (Substanzerhaltungspauschale) in Höhe von 2,77 Millionen Euro. An einer Qualifizierungsmaßnahme des Landes Nordrhein-Westfalen, mit der Theologinnen und Theologen die Befähigung zum Erteilen von Lateinunterricht erhalten sollen, beteiligt sich die rheinische Kirche im kommenden Jahr mit 420.000 Euro. Andererseits reduzieren sich einige Ausgaben, z.B. die genannte Veränderung in der Zuordnung des Gemeindedienstes für Mission und Ökumene (GMÖ) um ca. 610.000 Euro. Auch im Vorbereitungsdienst sinken die Ausgaben, in 2009 um 180.000 Euro.

Entnahme aus der Ausgleichsrücklage

Um den Haushalt 2009 für die unmittelbaren „landeskirchlichen Aufgaben“ decken zu können, muss eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von knapp 2,1 Millionen Euro eingeplant werden. Das ist eine Million mehr als in 2008, in dem eine Entnahme von 1,1 Millionen vorgesehen war.

Im Bereich der „gesamtkirchlichen Aufgaben“ sinkt der Finanzbedarf um knapp 4,1 Millionen Euro auf 58 Millionen Euro. Der Hauptgrund: In den Haushalt 2008 wurden für das Projekt „Umstellung der rheinischen Kirche auf das Neue Kirchliche Finanzwesen“ 5,2 Millionen Euro eingestellt, um die kommenden Haushalte nicht mehr zu belasten. Auch verschiedene Ausgaben für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Union Evangelischer Kirchen (UEK) sinken – um 1,5 Millionen Euro. Steigerungen gibt es in diesem Haushalt durch die Aufnahme des genannten Gemeindedienstes für Mission und Ökumene (GMÖ) und die Ausgaben für eine neu konzipierte Polizeiseelsorge. Die Mehrkosten betragen 1,335 Mio. Euro.

Im Bereich der Pfarrbesoldung werden für die Versorgungssicherung in 2009 weitere 41,2 Millionen Euro aufgebracht. Das bedeutet eine Reduzierung gegenüber 2008 um ca. 1,6 Millionen Euro. Die geringere Zuführung hat ihren Grund in der Abhängigkeit vom Kirchensteueraufkommen, das für 2009 niedriger geschätzt wird als für 2008. Jedes Jahr sollen 20 Prozent des Aufkommens für die Versorgung zurückgelegt werden.

Rheinische Kirche rechnet mit langfristigem Kirchensteuerrückgang

Neben der Lohn- und Einkommensteuerentwicklung und dem Wirtschaftswachstum ist es vor allem der demografisch bedingte Rückgang der Mitgliederzahlen, der die Einnahmesituation der rheinischen Kirche langfristig schmälert. In den nächsten 20 Jahren erwartet die rheinische Kirche einen Rückgang ihrer Mitglieder um ein Drittel – trotz einer steigenden Zahl an Eintritten und Wiedereintritten – und eine Verringerung der Finanzkraft um die Hälfte.

Stichwort: Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahren („Clearingverfahren“)

Das Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahren, auch Clearingverfahren genannt, hat das Ziel, jeder Landeskirche diejenigen Kirchensteuern zuzuleiten, die die Mitglieder dieser Kirche gezahlt haben. In Zeiten beruflicher Mobilität ist ein solches Verfahren unerlässlich, aber auch aufwändig. Die Kirchenmitgliedschaft richtet sich bekanntlich nach dem Wohnsitz, der Zahlungseingang aber nach dem Sitz der Betriebsstätte, die den Arbeitslohn bzw. das Gehalt zahlt. Im Verrechnungsverfahren werden die Beträge ermittelt, die nach dem Betriebsstättenprinzip an Finanzämter in anderen Bundesländern und damit an andere Landeskirchen abgeführt wurden und anschließend an die richtigen Empfängerinnen weitergeleitet.

Dieses Verfahren wird, verbunden mit entsprechenden Richtlinien, in den 23 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angewendet. Früher galt ein dreijähriges Verrechnungsmodell, seit einiger Zeit gibt es ein jährliches.

Die Abrechnung des Jahres 2004 wird in diesem Jahr erfolgen. Für die Berechnung des in der rheinischen Landeskirche verbleibenden Kirchensteueraufkommens wird derzeit für 2008 und 2009 mit ähnlichen Beträgen gerechnet, die an andere Landeskirchen weitergeleitet werden müssen. Hierbei handelt es sich um einen Betrag von 141,2 Mio. Euro pro Jahr.