Pressemitteilung

Synode fordert erneut Bleiberechtsregelung für „Geduldete“

Synode kritisiert Abschiebepraxis

  • Nr. 28 / 2006
  • 12.1.2006
  • 1717 Zeichen


Die Landessynode hat heute Vormittag ihre Forderung an die Ständige Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder (IMK) erneuert, eine Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland geduldete Ausländerinnen und Ausländer zu erlassen. Die Innenministerien der Länder Saarland, Hessen und Nordrhein-Westfalen werden bis zur Klärung dieser Frage gebeten, von ihrer rechtlichen Möglichkeit eines Abschiebestopps Gebrauch zu machen. Den Erlass des Landes Rheinland-Pfalz zur Aufenthaltsgewährung aus humanitären Gründen und zu Möglichkeiten der Aussetzung einer Abschiebung begrüßt die Synode. Sie bittet die Kirchenleitung, im Gespräch mit den Innenministerien der Länder Saarland, Hessen und Nordrhein-Westfalen auf eine Übernahme der Erlasslage wie in Rheinland-Pfalz hinzuwirken.



Außerdem soll die Kirchenleitung das Thema „Familientrennung“ in den Gesprächen mit den vier Innenministerien ansprechen und darauf hinwirken, dass „der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“ in Verbindung mit Artikel 6 Grundgesetz beachtet wird. In der Vergangenheit gab es immer wieder routinemäßige Abschiebungen von volljährig gewordenen jungen Ausländerinnen und Ausländern, ohne Rücksicht auf familiäre und schulische bzw. Ausbildungsverhältnisse. Nach dem Willen der Synode sollen ausländische Jugendliche, die bei Erreichen ihres 18. Lebensjahres nicht mehr den Schutz eines Abschiebungsverbotes der Eltern genießen, bei Vorliegen nachprüfbarer Integrationsleistungen (z.B. Sprache, Schul- und Berufsausbildung) ein Aufenthaltsrecht erhalten.