Pressemitteilung

Vizepräsident gab heute Zwischenbericht vor rheinischer Landessynode

Nach Problemen bei eigener Firma: Kirche wird Beteiligungen klarer organisieren

  • Nr. 11/2012
  • 9.1.2012
  • 2063 Zeichen

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland zieht Konsequenzen aus den Ereignissen rund um die bbz Beihilfe- und Bezüge-Zentrum GmbH in Bad Dürkheim: Die Beteiligungen der Evangelischen Kirche im Rheinland an Firmen und Unternehmungen sollen künftig klarer organisiert werden. Das hat Vizepräsident Christian Drägert am Nachmittag vor der Landessynode der rheinischen Kirche unterstrichen: „Alarmiert von den aktuellen Ereignissen um die bbz GmbH hat die Kirchenleitung sich Gedanken gemacht, wie unsere Beteiligungen insgesamt künftig organisiert werden müssen. In den Sitzungen der Kirchenleitung haben dabei besonders Fragen wie Beteiligungsmanagement, Innenrevision, Controlling, Aufsicht durch Verfahren, Berichtspflicht oder die Befähigung für bzw. Unterstützung bei der Wahrnehmung von Aufgaben in Leitungsgremien eine große Rolle gespielt, um strukturelle und systemische Schwächen aufzudecken und zu beheben.“

Beraten wurde von der Kirchenleitung über die Option, externe Fachleute einzusetzen, um die Vorgänge um die bbz GmbH zu analysieren und daraus Erkenntnisse für die zukünftige Struktur von Aufsicht und Leitung zu gewinnen, so der leitende Jurist der Evangelischen Kirche im Rheinland. Entsprechende Beschlüsse seien gefasst worden. An der Umsetzung werde derzeit gearbeitet.

Am Nachmittag hatte die Landessynode, das oberste Leitungsgremium der rheinischen Kirche, in nicht-öffentlicher Sitzung über einen Zwischenbericht zur bbz GmbH von Vizepräsident Christian Drägert beraten. Wie berichtet war das Unternehmen, dessen Alleingesellschafterin die Evangelische Kirche im Rheinland ist, nicht zuletzt durch einen möglichen Kapitalanlagebetrug in Probleme geraten. Die Kirche hatte 20 Millionen Euro aufgewendet, um Zahlungsfähigkeit und Betrieb des eigenen Unternehmens zu sichern (vgl. auch die Pressemitteilungen 97/2011 vom 7. Oktober, 130/2011 vom 28. November und 144/2011 vom 20. Dezember).