Pressemitteilung

Landeskirchlicher Haushalt 2016 nur noch mit knapp drei Millionen Euro Defizit

Rheinische Landessynode hat am Donnerstag Haushaltsplan beschlossen

  • Nr. 25/2016 
  • 14.1.2016
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Bad Neuenahr. Einstimmig hat die Landessynode am Donnerstag den landeskirchlichen Haushalt für das Jahr 2016 beschlossen. Der Plan rechnet mit Erträgen (einschließlich der Finanzerträge) von 568.785.937 Euro und Aufwendungen von 568.071.080 Euro. Damit liegt das geplante Gesamtergebnis bei 514.857 Euro. Das ordentliche Ergebnis aus regelmäßigen Erträgen und Aufwendungen liegt jedoch bei einem Defizit von 2.907.510 Euro. Im Haushalt 2015 waren es noch rund 7,8 Millionen Euro gewesen. Bei der Einbringung am Donnerstag nannte Baucks eine aktuelle Zahl der Steuereinnahmen für das Jahr 2015, sie liegen bei 703.792.000 Euro und damit um 16 Millionen Euro über der bisherigen Prognose von 687,5 Millionen Euro. Die Steuerschätzung für 2016 liegt bei 720 Millionen Verteilbetrag, der Haushaltsansatz für 2016 ist auf 698 Millionen Euro festgelegt.

Obwohl die laufenden Sparprozesse zum Teil schon umgesetzt wurden, gibt es bei den Aufwendungen noch keine deutliche Veränderung. In seiner Einbringungsrede nannte Oberkirchenrat Bernd Baucks, Leiter der Abteilung Finanzen und Vermögen im Landeskirchenamt, einen der Gründe: Die von der Landessynode 2015 beschlossene Erhöhung der Versorgungssicherungsumlage auf 24 Prozent des Steueraufkommens. Der Zeitraum hoher Steuereinnahmen, sagte Baucks, sei ideal, um die Versorgungssicherung zu konsolidieren. Er erinnerte auch daran, dass es Wille von Kirchenleitung und Synode sei, die Konsolidierung ohne Erhöhung der Umlage umzusetzen, die die Gemeinden an die Landeskirche entrichten.

Durch die hohen Steuereinnahmen waren auch die Jahresergebnisse der Jahre 2012 und 2013 besser als angenommen. Dennoch werde man nicht von der Haushaltskonsolidierung abweichen, sondern freie Rücklagen bilden. Zur Sicherung der finanziellen Stabilität und Schaffung von Spielräumen sollten diese etwa in Höhe des landeskirchlichen Anteils an einem Jahressteueraufkommen aufgebaut werden.

Mit dem Haushalt wurden auch die Umlagen für die gesetzlichen gesamtkirchlichen Aufgaben beschlossen (vgl. Drucksache 9). Darin sind unter anderem Umlagen für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), für die Diakonie und für den Kirchlichen Entwicklungsdienst enthalten.

Der Haushalt liegt in drei Bänden vor. Der erste beinhaltet eine Kompaktversion, der zweite alle Beschlusssachen, der dritte Anlagen und weitere Informationen.