Pressemitteilung

Verkündigen und Gestalten in Kirche und Gesellschaft am Frieden Gottes messen

Oberkirchenrätin Barbara Rudolph predigt zur Eröffnung der Synode

  • Nr. 2/2018
  • 7.1.2018
  • 2175 Zeichen

Bad Neuenahr. „Sind Herzen und Sinne in Christus bewahrt, im Messias Jesus gehalten, dann können wir offen sein für das, was in anderen Religionen ,wahr und heilig‘ ist, wie es unsere katholischen Geschwister im Zweiten Vatikanischen Konzil vorsichtig und behutsam formuliert haben“, sagte Oberkirchenrätin Barbara Rudolph heute Nachmittag in ihrer Predigt beim Eröffnungsgottesdienst zur 70. Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland. Das Leitungsgremium der Kirche, das ab heute in Bad Neuenahr tagt, werde, so Rudolph, Leiterin der Abteilung Theologie und Ökumene der rheinischen Kirche, über das Verhältnis zum Islam, zu Musliminnen und Muslimen beraten.

Am geistlichen Anfang dieser Synode stand ein Bibelvers, mit dem viele Predigten enden: „Und der Friede Gottes, der höher ist als alle Vernunft, bewahre eure Herzen und Sinne in Christus Jesus.“ (Philipper 4,7) „Die Logik des Gottesfriedens ist höher als all unsere Vernunft und reicht darum tiefer als alle trennenden Gräben von Tradition, Religion, Nation“, so Rudolph. Darum sei der Vers am Ende der Predigt ein guter Anfang für eine Synode.

Nicht zuletzt mit Blick auf die anstehende theologische Positionsbestimmung für die Begegnung mit Musliminnen und Muslimen gelte für sie: „Ich will den kritischen Maßstab bewahren, Verkündigen und Gestalten in Kirche und Gesellschaft an dem Frieden Gottes zu messen, der über den eigenen Horizont und über Feindeslinien führt.“ Sie bitte darum, dass Herz und Sinne in Christus Jesus bewahrt würden und offen seien für neue Begegnungen, Erfahrungen und Erkenntnisse.

 

 

Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland tagt vom 7. bis 12. Januar 2018 in Bad Neuenahr. Sie ist das oberste Leitungsgremium der mit mehr als 2,54 Millionen Mitgliedern zweitgrößten Landeskirche in Deutschland. Die Synode hat 210 stimmberechtigte Mitglieder (sowohl Theologinnen und Theologen als auch Nichttheologinnen und -theologen) aus den 38 Kirchenkreisen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland.