Pressemitteilung

„Zeit fürs Wesentliche“: Landessynode regt Gespräche über den Pfarrdienst an

Kirchengemeinden sollen sich zur Wochenarbeitszeit im Pfarramt äußern

  • Nr. 29/2014
  • 20.1.2014
  • 3266 Zeichen

Pfarrerinnen und Pfarrer übernehmen in der rheinischen Kirche vielfältige Aufgaben, von der Verkündigung über die Seelsorge bis hin zur Leitung und immer häufiger auch in der Verwaltung. Pfarrerinnen und Pfarrer haben dabei weder eine tariflich vereinbarte Arbeitszeit noch in den allermeisten Fällen eine genau formuliertes Aufgabenprofil. Mit der Handreichung „Zeit fürs Wesentliche – Perspektiven auf den Pfarrberuf in der Evangelischen Kirche im Rheinland“ möchte die Landessynode das Gespräch über den Pfarrdienst anregen und Weichen für eine künftige Gestaltung des Pfarramts stellen. Einstimmig hat die Synode am Montagabend die Handreichung zur Kenntnis genommen und sich für eine Gesprächs- und Vereinbarungskultur zur Arbeitszeit der Pfarrerinnen und Pfarrer ausgesprochen.

Soll in der rheinischen Kirche eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit verbindlich eingeführt werden? Die Landessynode bittet Kirchengemeinden, Kirchenkreise, Ämter, Werke, Einrichtungen sowie die Pfarrvertretung bis April des kommenden Jahres um eine Antwort auf diese Frage.

Die Vorlage des Kirchenleitung zur Landessynode hatte Vereinbarungen über die Arbeitszeit vorgeschlagen, damit Pfarrerinnen und Pfarrer wieder mehr „Zeit für das Wesentliche“ finden. Sie stellte insbesondere ein Zeitvereinbarungsmodell vor, das eine Gesamtarbeitszeit pro Jahr als Bemessungsgrundlage hat. Die Landesynode beschloss, über derartige Modelle erst 2017 zu entscheiden.

Zu den zentralen Aufgaben des Pfarramts zählt die Handreichung die Bereiche Verkündigung, Seelsorge, Bildung, Diakonie und Leitung. Sie gibt kein bestimmtes „Pfarrbild“ vor, sondern liefert vielmehr „Perspektiven auf den Pfarrberuf“, so der Untertitel der Beratungsgrundlage.

Ergänzende Pastorale Dienste auf Honorarbasis

Die Handreichung verweist auch auf die Chancen, die die Ergänzenden Pastoralen Dienste auf Honorarbasis für eine vielfältige Praxis in den Kirchengemeinden bieten. Die Landessynode hat das im Jahr 2009 auf fünf Jahre befristete Konzept solcher Ergänzenden Dienste nun einstimmig entfristet.

Bislang machen Presbyterien davon wenig Gebrauch. Zu den Pastoralen Diensten auf Honorarbasis zählen beispielsweise Gottesdienste. Die Honorarempfehlungen sehen dafür 220 Euro vor.

Pfarrstellenplanung für 2030

Um auch im Jahr 2030 noch genügend Pfarrstellen besetzen zu können, wird die rheinische Kirche verstärkt für den Pfarrberuf werben. Das hat die Landessynode beschlossen. Entsprechende Vorschläge wird eine von der Kirchenleitung einzuberufende Arbeitsgruppe erarbeiten. Sie soll auch die Zahl der Gemeindepfarrstellen ermitteln, auf die die rheinische Kirche bis 2030 zugehen soll. Die Landessynode brachte mit 650, 800 und 1000 Stellen drei mögliche Zielzahlen ins Gespräch.

Ohne Gegenmaßnahmen werden nach einer Hochrechnung der Personalabteilung im Landeskirchenamt ab 2030 nur noch rund 530 Pfarrstellen besetzt werden können. Ende 2013 waren in der rheinischen Kirche 1262 Pfarrstellen besetzt und 113 vakant.