Pressemitteilung

Landessynode: Abgestimmte gemeinsame Personalplanung

Die rheinische Kirche setzt auch in Zukunft auf einen Personalmix

  • Nr. 20/2012
  • 12.1.2012
  • 2360 Zeichen

In der Evangelischen Kirche im Rheinland soll es künftig eine abgestimmte gemeinsame Personalplanung in Kirchengemeinden, Verbänden und Kirchenkreisen geben. Darauf hat sich am Nachmittag die rheinische Landessynode verständigt. Die 38 Kirchenkreise zwischen Emmerich und Saarbrücken sind nach dem heutigen Beschluss des obersten Leitungsgremiums verpflichtet, bis spätestens Ende 2015 ein verbindliches Rahmenkonzept für eine gemeinsame Personalplanung zu erstellen. Diese abgestimmte Planung soll sicherstellen, dass es trotz zurückgehender finanzieller Ressourcen auch in Zukunft noch einen Personalmix aus Pfarrerinnen/Pfarrern, Kirchenmusikerinnen und -musikern, Jugendmitarbeitenden und anderen gibt – gegebenenfalls gemeindeübergreifend. „Das bedeutet eine Verpflichtung zur Personalplanung aber nicht die Verpflichtung zu einem vorgegebenen Modell“, sagte Kirchenrat Pfarrer Dr. Volker Lehnert bei der Einbringung der Vorlage in die Plenardebatte.

Gleichzeitig begrüßte die Synode, dass bereits viele Kirchengemeinden unbeschadet ihrer Selbstständigkeit zusammenarbeiten, um ihre Aufgaben, die in der Kirchenordnung geregelt sind, besser erfüllen zu können, und dankte den Presbyterien für die Entwicklung und Umsetzung beispielhafter Konzepte der Zusammenarbeit. An den Plänen für eine verbindlichere Personalplanung auf der Ebene der Kirchenkreise hatte es in den vergangenen Wochen und Monaten viel Kritik gegeben. In rheinischen Presbyterien war die Sorge laut geworden, sie könnten durch diese Planungen in ihrer Personalhoheit beschnitten werden. Auf fünf Regionalkonferenzen und in einem Internetforum hatten sich Vertreter der Kirchenkreise und Gemeinden an der Diskussion zur Personalplanung beteiligt. Die entsprechenden Veränderungswünsche und Bedenken sind in die heute verabschiedete Vorlage eingeflossen.

Ab dem Jahr 2013 wird die Kirchenleitung der Landessynode jährlich einen Personalbericht vorlegen, in den ab 2017 die Personalplanungsdaten aus den von den Kirchenkreisen erstellten Rahmenkonzeptionen und die aktualisierten Angaben zum Personalbestand einfließen.

Das damit verbundene Kirchengesetz über die gemeinsame Personalplanung ist bislang erst in 1. Lesung verabschiedet worden.