Pressemitteilung

Landessynode 2012 beschließt Bündelung der Verwaltungsaufgaben

Rheinische Landeskirche auf dem Weg zu schlankerer Verwaltungsstruktur

  • Nr. 22/2012
  • 12.1.2012
  • 1919 Zeichen

Die Strukturen der Kirchenverwaltung in der Evangelischen Kirche im Rheinland sollen einfacher und einheitlicher werden. Einen entsprechenden Beschluss hat heute die Landessynode in Bad Neuenahr verabschiedet. Grundsätzlich ist dabei für jeden der 38 Kirchenkreise ein Verwaltungsamt vorgesehen, das für den Kirchenkreis und seine Einrichtungen, für die Gemeinden und für die Superintendentur zuständig ist. Zurzeit gibt es in der rheinischen Landeskirche etwa 150 Ämter, bis zu 18 Einheiten innerhalb eines Kirchenkreises. Für die Ämter sollen in Zukunft Pflichtaufgaben wie das Personalwesen festgelegt sowie eine Mindestpersonalstärke festgeschrieben werden.

Eine Öffnungsklausel erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen, damit regionale Besonderheiten berücksichtigt werden können. Den entsprechenden Antrag muss die jeweilige Kreissynode an die Kirchenleitung stellen.

„Effiziente, qualitätssichernde und vergleichbare Strukturen“ soll die Reform schaffen, so hatte es die Landessynode im vergangenen Jahr festgelegt. Seither hatte eine Arbeitsgruppe mit Hilfe externer Berater vorgeschlagen, was die neuen Verwaltungseinheiten leisten sollen. Auf fünf Regionalkonferenzen und in einem Internetforum hatten sich Vertreter der Kirchenkreise und Gemeinden am Verfahren beteiligt.

Kritiker der Reformpläne hatten dabei teils den engen Zeitrahmen bemängelt, teils gefordert, in einem so genannten Proponendum alle Voten der Kirchenkreise und Gemeinden einzuholen. Andere wollten ihre bewährten Verwaltungsstrukturen beibehalten oder fürchteten, die Presbyterien könnten an Verantwortung verlieren.

Die Landessynode 2013 wird die gesetzlichen Grundlagen für die neue Verwaltungsstruktur festlegen. Bis Ende des Jahres 2016 sollen die Veränderungen umgesetzt sein.