Pressemitteilung

Wie arbeitet die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland?

Von der Synodenvorlage bis zur Entscheidung – Kommunikation

  • Nr. 11/2008
  • 7.1.2008
  • 5333 Zeichen

Die Landessynode ist das oberste Leitungsgremium der rheinischen Kirche. Die derzeit 232 Synodalen aus den 42 Kirchenkreisen vertreten die knapp drei Millionen Protestantinnen und Protestanten aus 777 Kirchengemeinden, die zur rheinischen Kirche gehören. Die Landessynode tritt einmal im Jahr zusammen und entscheidet über Aufgaben, die alle Gemeinden, Kirchenkreise und landeskirchlichen Einrichtungen betreffen.

Traditionellerweise wird die Landessynode mit einem Gottesdienst feierlich eröffnet. Es folgt die Konstituierung der Synode im Tagungshaus, dem Dorint-Hotel in Bad Neuenahr. Mit Zwei-Drittel-Mehrheit ist die Synode beschlussfähig. Am Montag steht alljährlich der Präsesbericht im Mittelpunkt – er enthält nicht nur einen Rechenschaftsbericht über die Arbeit des vergangenen Jahres, sondern auch theologische Grundsätze und Kommentare zur politischen Lage.

Die Synode befasst sich intensiv mit Grundsatzfragen. So stehen am Dienstag Vormittag Vorträge zum diesjährigen Hauptthema „Globalisierung“ im Mittelpunkt des Plenums. Im Referat von Prof. Dr. Konrad Raiser geht es um den theologischen Aspekt, im Referat von Prof. Dr. Meinhard Miegel um den ökonomischen Aspekt. Es folgt eine Aussprache.

Zwischen den Plenarsitzungen, die öffentlich sind, geht es auf der Tagung nur scheinbar ruhig zu. Sendepause im Nachrichtenfluss? Nein, denn die Themen werden in nicht öffentlichen Ausschusssitzungen, in denen alle 232 Synodale vertreten sind, intensiv beraten. Diese Gremien überarbeiten die Beschlussvorlagen, die die Kirchenleitung in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ausschüssen vor der Synodaltagung erstellt hat – synodal, d.h. gemeinschaftlich. Anschließend werden die Beschlussvorlagen dem Plenum zur Abstimmung präsentiert.

Auch Kirchengesetze und der landeskirchliche Haushalt werden von der Landessynode verabschiedet. Die Kirchensteuerhoheit liegt in der rheinischen Kirche in den Gemeinden. Der landeskirchliche Haushalt, den die Landessynode verabschiedet, wird über eine Umlage von 10,25 Prozent des jährlichen Kirchensteueraufkommens finanziert. Da laut demografischer Prognose bis zum Jahr 2030 die Zahl der Gemeindemitglieder in der rheinischen Kirche von knapp drei Millionen auf zwei Millionen sinken wird, verfolgt die rheinische Kirche seit zehn Jahren einen kontinuierlichen Sparkurs – denn die Finanzkraft wird sich in diesem Zeitraum halbieren. Bereits bis 2012 wird ein großes Einsparziel angestrebt – z.B. soll allein der landeskirchliche Haushalt um 20 Prozent reduziert werden. Zugleich muss auch in den Haushalten der Gemeinden gespart werden – auf welche Weise, verantworten die Gemeinden jedoch eigenständig vor Ort.

Die häufigsten Fragen an den Ausschusstagen lauten immer wieder: Wann kommt die Tagesordnung? Wann wird über welche Synodenthemen entschieden? Offenheit für intensiven Austausch und faire Kommunikation, bei der alle zu Wort kommen, gehören zu den Grundsätzen der Beratungen. Wenn 232 Synodale sowie beratende Mitglieder und Gäste die Entscheidungsprozesse gestalten wollen, geht es nicht ohne Spielregeln. Deshalb ist die umfangreiche Kommunikationsarbeit der Synode nach einer Geschäftsordnung organisiert, die sie selbst verabschiedet hat.

Wann welche Themen auf die aktuelle Tagesordnung gesetzt werden, hängt entscheidend davon ab, wann die vorbereitenden Ausschüsse ihre Beschlussvorlagen fertiggestellt haben. Auch ist es möglich, dass Anträge vom Präsidium oder Anträge von Mitgliedern der Synode während der Tagung auf die Tagesordnung gesetzt werden. Solche zusätzlichen Eingaben werden vom Präses, bzw. von der Präses, angekündigt und an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Die Tagesordnung jeder Sitzung wird vom Präses meistens am Schluss jeder Plenumssitzung für die folgende angesagt. Aber diese Mitteilungen haben vorläufigen Charakter. Die endgültige Tagesordnung wird erst zu Beginn der nächsten Plenumssitzung vom Präses mitgeteilt.

Wie lange die einzelnen Tagesordnungen diskutiert werden, hängt vom Diskussionsbedarf der Synode ab. Viele Fragen werden in den sieben Synodalausschüssen beantwortet. Doch Nachfragen und Diskussionen gibt es auch im Plenum. Hier wird entschieden und abgestimmt, und es kommt auch Grundsätzliches zur Sprache. Die Geschäftsordnung gibt dem Kommunikationsgeschehen den notwendigen Rahmen. So heißt es z.B. in § 23: „Wer das Wort hat, darf nur von der bzw. vom Präses unterbrochen werden. Diese bzw. dieser hat Abschweifungen vom Gegenstand, bloße Wiederholungen von schon Gesagtem sowie das Ablesen von Reden tunlichst zu verhindern. Wird ein entsprechender Mahnruf nicht beachtet, so hat die bzw. der Präses die Landessynode zu fragen, ob sie den Redner länger hören will. Wird dies verneint, so hat die bzw. der Präses dem Redner das Wort zu entziehen.“ Wenn die Verhandlungen zu lange dauern, kann jede bzw. jeder Synodale einen Antrag auf Schluss der Rednerliste stellen. Unerledigtes kann vertagt, an einen oder mehrere Tagungsausschüsse oder an die Kirchenleitung verwiesen werden.