Pressemitteilung

Initiativanträge

Landessynode 2015

  • Nr. Zwei Initiativanträge stehen auf dem Tagesplan der Landessynode. Dabei ging es um einen Fond für den Rückbau des Braunkohlereviers und die Abschaffung der Altersgrenze für Presbyterinnen und Presbyter.
  • 13.1.2015
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Das Land Nordrhein-Westfalen soll die Kosten für Rückbau und Renaturierung des Braunkohletagebaus in NRW garantieren können, so der Initiativantrag des Synodalen Jens Sannig, Superintendent des Kirchenkreises Jülich. Er fordert in dem Antrag, analog zu dem von der Bundesregierung vorgesehen Sicherungsfonds für die Entsorgung der Atomkraftwerke auch einen Landesfonds für die Rückbaukosten des Rheinischen Braunkohlereviers aufzulegen. Die Landessynode wird gebeten, dieses Anliegen gegenüber der nordrhein-westfälischen Landesregierung zu vertreten. 

Sannig befürchtet, dass nach Beendigung des Kohleabbaus ein geordneter Rückbau des Tagebaus nicht garantiert werden kann. Der Betreiber RWE sei bereits jetzt in finanziellen Schwierigkeiten. Deshalb bedürfe es „auch für das Rheinische Braunkohlerevier einer Garantieerklärung des Landes, dass es sich in letzter Konsequenz für die Kosten des Rückbaues und der Renaturierung verpflichtet fühlt“, heißt es in dem Antrag. Die Landessynode hat den Antrag an den Ausschuss für öffentliche Verantwortung überwiesen.

Bislang können Mitglieder der Evangelischen Kirche im Rheinland nur bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres einem Presbyterium angehören. So sieht es die Kirchenordnung vor. Der Koblenzer Landessynodale Prof. Dr. Heinz-Günther Borck hat in einem Initiativantrag die Landessynode aufgefordert, diese Altersgrenze aufzuheben. Seine Begründung: Wegen fehlenden Regelungsbedarfs ist die Altersdiskriminierung abzuschaffen.

Die Aufhebung der Altersgrenze für ehrenamtliche Leitungsämter hat bereits frühere Landessynoden beschäftigt. Bislang ist sie immer abgelehnt worden. Neben dem Initiativantrag, der eine generelle Abschaffung der Altersgrenze vorsieht, wird sich die Landessynode auch mit dem Vorschlag einer modifizierten Altersgrenze beschäftigen. Der entsprechende von der Kirchenleitung eingebrachte Entwurf sieht vor, dass Personen, die nach einer Wahl das 75. Lebensjahr vollendet haben, ihr Amt bis zum Ende der Amtsperiode ausüben können.Die Landessynode hat den Antrag an den Ausschuss für Kirchenordnung und Rechtsfragen überwiesen.