Pressemitteilung

Beraten und beschlossen

Landessynode 2017

  • Nr. Leitlinien für Bildungsarbeit, der Trennscharfe Religionsmerker, der Stand der kirchlichen Personalplanung sowie neue Software für das Neue Kirchliche Finanzwesen waren Themen der 5. und 6. Plenarsitzung der Landessynode 2017.
  • 13.1.2017
  • 9436 Zeichen

Zu den wichtigsten Beschlüssen finden Sie Pressemitteilungen, sobald verfügbar dokumentieren wir auch die Beschlusstexte.

Leitlinien zur Bildungsarbeit der rheinischen Kirche verabschiedet

Die Landessynode hat „Leitlinien für die Bildungsarbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland 2017ff“ verabschiedet. Darin werden neue bildungspolitische Entwicklungen und Herausforderungen berücksichtigt. Dazu gehören die Themen Bildungsgerechtigkeit, Inklusion und lebenslanges Lernen.

„Mit den neuen Herausforderungen kommen zentrale Aspekte des protestantischen Freiheitsverständnisses neu zum Klingen“, heißt es im Papier. „Evangelische Freiheit vor diesem Hintergrund fordert die persönliche Gewissensentscheidung des einzelnen Menschen. Zum Erwerb dieser Entscheidungsfähigkeit ist Bildung unabdingbar.“

Die Leitlinien nennen die Herausforderungen evangelischer Bildungsarbeit in den einzelnen Praxisfeldern. Dazu gehören die Tageseinrichtungen für Kinder, die Schulen, die außerschulischen Arbeit, die Hochschulen, der Bildungsarbeit mit Erwachsenen, Familien älter werdenden Menschen. „Von der Alphabetisierung zur beruflichen Qualifizierung und zum ,gebildeten Glauben‘“, lautet die Überschrift dieses Absatzes im Synodenpapier.

Beschlüsse von der Plenarsitzung am 12. Januar 2017

Trennscharfer Religionsmerker: Kirchenleitung soll Verteilung prüfen

Die Evangelische Kirche im Rheinland ist die einzige EKD-Gliedkirche, in der ein Ortskirchensteuerprinzip gilt. Sollte in den nächsten Jahren der Trennscharfe Religionsmerker eingeführt werden, hat das Folgen für die Verteilung der Kirchensteuer. Dann könnte das Kirchensteueraufkommen nicht mehr den Gemeinden zugeordnet werden.

Der Trennscharfe Religionsmerker ist eine sechsstellige Ziffer, die die Kirchensteuer nur noch der Landeskirche zuweist. Allerdings sind derzeit zwei Stellen noch nicht belegt, die die rheinische Kirche mindestens für eine Verteilung auf die Kirchenkreise nutzen könnte. Ob der Trennscharfe Religionsmerker eingeführt wird, sei allerdings noch nicht ausgemacht, sagte Vizepräsident Dr. Johann Weusmann vor der Landessynode.

Einen großen Vorzug des Trennscharfen Religionsmerkers sehen die evangelischen Kirchen im Wegfall des Clearingverfahrens, die Verhandlung darüber mit dem Bundeszentralamt für Steuern führt die EKD. Das Gespräch über eine Nutzung der zwei freien letzten Ziffern für eine Zuordnung der Kirchensteuer zu den Kirchenkreisen werde die rheinische Kirche dagegen mit dem Bundeszentralamt selbst führen, sagte Dr. Weusmann.

Die Landessynode hat die Kirchenleitung nun beauftragt, im Zusammenwirken mit der EKD Rahmenbedingungen zu eruieren und mit dem Ständigen Finanzausschuss und unter Beteiligung des Ständigen Innerkirchlichen Ausschusses eine kirchenkreisgenaue Zuordnung der Kirchensteuer umzusetzen.

Unabhängig davon soll die Kirchenleitung auch ein grundsätzliches Nachdenken über eine zukunftsfähige und akzeptierte Kirchensteuerverteilung in einem synodalen Prozess mit den Kirchenkreisen anstoßen. Einen ersten Bericht soll die Kirchenleitung der Synode 2018 vorlegen.

Stand kirchliche Personalplanung

Die Landessynode hat den Bericht zum Stand Kirchlicher Personalplanung zur Kenntnis genommen. Deren Ziel ist die konzeptionelle Zusammenarbeit von Gemeinden und eine abgestimmte gemeinsame Personalplanung in Kirchengemeinden, Verbänden und Kirchenkreis. Bis Ende September 2016 lagen im Landeskirchenamt aus den Kirchenkreisen 28 beschlossene Personalrahmenkonzepte im Sinne des Personalplanungsgesetzes vor, drei Konzepte im Status einer Beschlussvorlage bzw. einer Absichtserklärung zur Beschlussfassung, ein beschlossenes Konzept, das dem Personalplanungsgesetz in einem sehr weiten Sinne entspricht, sowie zwei Anträge auf Fristverlängerung, die im Gesetz allerdings nicht vorgesehen ist. Vier Kirchenkreise hatten bis dahin kein Personalrahmenkonzept vorgelegt. Diese sind von der Landessynode ausdrücklich aufgefordert, umgehend ein Rahmenkonzept zu entwickeln. Die Kirchenleitung wird von der Synode außerdem beauftragt, in die Neuauflage der Handreichung zur Kirchlichen Personalplanung Best-Practice-Beispiele aufzunehmen. 

Neue Software im Finanzwesen

Die Landessynode hat die Planungen für eine neue Software in der kirchlichen Finanzbuchhaltung zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Landessynode soll 2018 über die Wahl des Systems entscheiden können. Der Systemwechsel soll dann fortlaufend ab Sommer 2018 erfolgen und bis Ende Dezember 2019 abgeschlossen sein. In insgesamt 15 Workshops zu den Themen Finanzbuchhaltung, Haushalt und Controlling, Strukturen und Berechtigungen sowie Schnittstellen wurden die aktuelle Situation, Erfahrungen und Problemstellungen erfasst. Beteiligt waren Mitarbeitende aus den Verwaltungen von sechs Kirchenkreisen, dem Landeskirchenamt und der Rechnungsprüfungsstelle Düsseldorf. Im Abschlussbericht zur Einführung des Neuen Kirchlichen Finanzwesens (NKF) zur Landessynode 2016 war im Ausblick der Rahmen für die Suche einer Nachfolgesoftware für die Finanzbuchhaltung abgesteckt worden.

Beschlüsse von der Plenarsitzung am 11. Januar 2017

JVA-Pfarrstellen sind künftig nicht mehr befristet

Bisher waren Pfarrstellen für Seelsorge in Justizvollzugsanstalten befristet, wofür es aber bei anderen kreiskirchlichen Pfarrstellen keine Entsprechung gibt. „Wenn die Anbindung der Stellen auf Kirchenkreisebene bestehen bleibt, ist die Entfristung nur konsequent“, erklärte Hartmut Pleines, Berichterstatter vom Innerkirchlichen Ausschuss. Refinanzierte Stellen, die zurzeit noch befristet sind, können nun auch vor Ablauf der Befristung in unbefristete Stellen umgewandelt werden.

Die Dienst- und Fachaufsicht der Pfarrstellen liegt weiterhin bei den zuständigen Superintendentinnen und Superintendenten sowie dem Landeskirchenamt. Für diese gemeinsame Wahrnehmung sollen nun Richtlinien ausgearbeitet werden, hat die Landessynode beschlossen. Darüber hinaus soll eine Stelle Fachberatung für die Seelsorger und Seelsorgerinnen eingerichtet werden. Die Kirchenleitung erhält den Auftrag, mit dem Land Nordrhein-Westfalen über die Refinanzierung der Hälfte der Stelle zu verhandeln.

Folgen von Beschlüssen und Projekten abschätzen

Das Anliegen und die Kriterien des Leitfadens “Konzeption und Durchführung von Folgenabschätzungen für Regelungsvorhaben in der Evangelischen Kirche im Rheinland“ sind künftig in den Entscheidungsprozessen der landeskirchlichen Ebene zu beachten. Das beschloss die Landessynode der rheinischen Kirche am heutigen Mittwoch in Bad Neuenahr.

Zusätzlich zu den bereits genutzten Instrumentarien geht es im Leitfaden darum, Auswirkungen von Entscheidungen vorwegzunehmen, Risiken zu erkennen und alternative Lösungswege zu entwickeln. Dies soll in der rheinischen Kirche vor allem durch interne Aufnahme des Anliegens und der Kriterien erfolgen. Nur in Einzelfällen soll dies in einem umfangreicheren Projekt mit externer Begleitung geschehen. Die Frage nach Aufwand und Nutzen wird jeweils die Kirchenleitung abwägen. Erarbeitet hat den Leitfaden das Deutsche Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung in Speyer.

Die Gesetzesfolgen können in Vorausschau, begleitend und rückschauend abgeschätzt werden. Ein Ziel von vorausschauend-begleitenden Abschätzungen von Gesetzesfolgen ist es unter anderem, unverhältnismäßigen Aufwand in Kirchenkreisen und Kirchengemeinden zu vermeiden. Diese können finanzieller und zeitlicher Art sein.

Zahl der Ausbildungsplätze für Prädikantinnen und Prädikanten wird nicht erhöht

Gemeindeglieder, die sich auf Vorschlag ihrer Presbyterien zu Prädikantinnen und Prädikanten ausbilden lassen wollen, müssen derzeit rund zwei Jahre auf den Beginn ihrer Zurüstung warten. Einige Kreissynoden haben angesichts dieser langen Wartezeit die Landessynode gebeten, die Zahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen und das Zulassungsverfahren zu beschleunigen. So könnten mehr Gemeindeglieder in einer angemessenen Zeit zur Ordination geführt werden.

Da sich dadurch das Zahlenverhältnis von Prädikantinnen und Prädikanten zu dem der Pfarrerinnen und Pfarrer deutlich verändern würde, konnte die Landessynode diesen Anträgen der Kreissynoden nicht nachkommen. Die Landessynode beschloss bei einer Gegenstimme: „Die Kapazität der landeskirchlichen Zurüstung für Prädikantinnen und Prädikanten wird derzeit nicht verändert.“

Zugleich bittet die Landessynode die Kirchenleitung aber auch, das Problem der langen Wartezeit aufzugreifen und „das Verfahren der Zulassung zur Prädikantenzurüstung mit dem Ziel der Verkürzung und sinnvollen Nutzung der Wartezeit neu zu ordnen“. Ein Grund für die Ablehnung der kreissynodalen Anträge liegt auch darin, dass eine steigenden Zahl von Prädikantinnen und Prädikanten in ein Konzept pastoraler und anderer gemeindlicher Diensten eingebunden sein müsste.