Pressemitteilung

Synode will innerkirchliche Zusammenhänge grundsätzlich beleuchten

Nach Problemen bei der bbz GmbH: Kommission soll Strukturen untersuchen

  • Nr. 23/2012
  • 12.1.2012
  • 1897 Zeichen

Aus Anlass der Vorgänge um die bbz Beihilfe- und Bezüge-Zentrum GmbH soll eine unabhängige Kommission grundsätzliche Fragen von Leitungs-, Führungs- und Aufsichtsstrukturen in der rheinischen Kirche untersuchen. Das hat die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland am Abend beschlossen. Unabhängig von der Bewertung der straf-, zivil- und dienstrechtlichen Aspekte will das oberste Leitungsgremium damit eine Aufarbeitung innerkirchlicher Voraussetzungen struktureller und inhaltlicher Art in Gang setzen, die Entwicklungen wie bei der bbz GmbH ermöglichten. Das Unternehmen, dessen Alleingesellschafterin die Evangelische Kirche im Rheinland ist, war nicht zuletzt durch einen möglichen Kapitalanlagebetrug in Probleme geraten. Die Kirche hatte 20 Millionen Euro aufgewendet, um Zahlungsfähigkeit und Betrieb des eigenen Unternehmens zu sichern.

Die einzusetzende Kommission soll Vorschläge erarbeiten, „ob und gegebenenfalls wie Leitungs-, Führungs- und Aufsichtsstrukturen in der Evangelischen Kirche im Rheinland verändert werden müssen, um den Auftrag der Kirche im Rahmen einer presbyterial-synodalen Ordnung erfüllen zu können. Dabei ist das Zusammenwirken von Kirchenleitung und Landeskirchenamt besonders in den Blick zu nehmen“, so der Beschluss.

Neben einem Vorsitzenden bzw. einer Vorsitzenden soll die Kommission aus je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter aus den Fachgebieten Theologie/Ekklesiologie, Wirtschaft und Finanzen, Wirtschaftsethik, Recht sowie Prozessorganisation/Personalverantwortung bestehen. Ihren Abschlussbericht soll sie der Landessynode bei der Tagung im Jahr 2013 vorlegen.

Am Montag hatte Vizepräsident Christan Drägert der Synode einen Zwischenbericht zu den Vorgängen vorgelegt (vgl. Pressemitteilung Nr. 11/2012 vom 9. Januar).