Pressemitteilung

Trägeranteil in NRW: Landessynode fordert Gleichstellung bei Kindertagesstätten

Ein Eigenanteil von zwölf Prozent ist in Zukunft nicht mehr aufzubringen

  • Nr. 19/2014
  • 19.1.2014
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Damit evangelische Kindertageseinrichtungen auch in Zukunft noch finanzierbar sind, soll die Kirchenleitung beim Land Nordrhein-Westfalen die Gleichstellung des kirchlichen Trägeranteils einfordern. Das hat die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland am Freitagabend auf ihrer Tagung in Bad Neuenahr beschlossen. Kirchen gelten als so genannte reiche Träger und müssen selbst einen Trägeranteil von zwölf Prozent aufbringen, während „arme Träger“ deutlich weniger belastet werden. Der höhere Trägeranteil sei in der gegenwärtigen und zukünftigen Finanzsituation für die Kirchen nicht mehr aufzubringen, heißt es in der Begründung für den synodalen Beschluss. Ebenso solle die Erhöhung der Pauschalen pro Kind, die das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorsieht, an die Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes gekoppelt werden, damit die Kindpauschalen sich nicht weiter von den tatsächlichen Kosten entfernen.

Den Kirchen und Verbänden in NRW liegt zurzeit ein Entwurf für eine Änderung des Kinderbildungsgesetzes vor, in dem die geforderte finanzielle Entlastung der Träger nicht erreicht wird. „Wir haben jetzt die einmalige Chance, dass wir genau zum richtigen Zeitpunkt mit dieser politischen Forderung rauskommen“, sagte Helga Siemens-Weibring, Mitglied der Kirchenleitung und Geschäftsbereichsleiterin für Familie, Bildung und Erziehung bei der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe.