Pressemitteilung

Weitere Beschlüsse

Landessynode 2015

  • Nr. Disziplinargerichtsbarkeit, die Sicherstellung des Rückbaus des Braunkohlereviers, das Mitarbeitervertretungsgesetz, die Telefonseelsorge sowie die Seelsorgefelder standen auf dem Plan der Landessynode.
  • 16.1.2015
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Hier finden sie die Beschlüsse der Landessynode, soweit sie vorliegen

Disziplinargerichtsbarkeit künftig bei der EKD

Disziplinarverfahren der rheinischen Kirche werden ab 2016 von der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) verhandelt. Die Landessynode hat beschlossen, zur Disziplinarkammer des ersten Rechtszuges die Disziplinarkammer der EKD zu bestimmen.

Die Disziplinarkammer der EKD ist derzeit für sieben Landeskirchen – neben der EKD selbst – zuständiges Disziplinargericht der 1. Instanz. Alle am 1. Januar 2016 bei der Disziplinarkammer der rheinischen Kirche noch anhängigen Verfahren werden von der Disziplinarkammer der EKD übernommen. Dem Beschluss zur Änderung des entsprechenden Kirchengesetzes war eine längere Debatte vorausgegangen. Eine Reihe von Synodalen gab zu bedenken, dass die Übertragung an die EKD die Verfahren nicht beschleunigen und Nachteile für Verfahrensbeteiligte bringen würden. Auch seien aus ihrer Sicht keine nennenswerten Einsparungen zu erwarten. Um Einsparungen zu erzielen, wird auch die Zuständigkeit für die Verwaltungsgerichtsbarkeit der rheinischen Kirche an die EKD zu übertragen.

Rückbau des Braunkohlereviers sicherstellen

Die Kirchenleitung soll in Gesprächen mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung darauf hinzuwirken, „dass die erforderlichen Finanzmittel für Rückbau und Renaturierung des rheinischen Braunkohlereviers durch den Bergbautreibenden sichergestellt werden“. Das hat die Landessynode am Vormittag beschlossen.

Die Synode stimmte damit einem Initiativantrag des Synodalen Jens Sannig, Superintendent des Kirchenkreises Jülich, zu. Hintergrund des Antrags sind Befürchtungen, dass die anfallenden Rückbaukosten vom Betreiber nicht mehr aufgebracht werden können. Die deutschen Betreiber von Atomkraftwerken sollen nach einem Plan der Bundesregierung zur Entsorgung der Anlagen 17 Milliarden in einen Fonds einzahlen. Die Bundesregierung, so Sannig in seiner Begründung des Antrags, sei sich nicht sicher, ob alle Elektrizitätsfirmen die Energiewende überstehen. Bei einer Insolvenz seien die Rückstellungen für die Entsorgung nicht garantiert: „Diese Sorge gilt aber auch für den Betreiber der Tagebaue im Rheinischen Braunkohlerevier, da die Wirtschaftlichkeit des Tagebaus Garzweiler II durch die geforderte Stilllegung aller Kraftwerke, und durch die Entscheidung der Verkleinerung von Garzweiler II erheblich in Frage gestellt werden muss und nicht garantiert werden kann, dass es einen geordneten Rückbau des Tagebaus nach Beendigung des Kohleabbaus geben wird.“

MAV-Gesetz der EKD übernommen

In der Evangelischen Kirche im Rheinland gilt künftig das Recht der Mitarbeitendenvertretung (MAV) der Evangelischen Kirche in Deutschland. Bereits in der Vergangenheit orientierte sie sich weitgehend an den rechtlichen Regelungen der EKD.
Gestrichen hat die Landessynode in ihrer Neuregelung auch die „ACK“-Klausel, nach der nur in die Mitarbeitervertretung gewählt werden kann, wer einer Kirche angehört, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen ist. Mitarbeitende, die einer anderen Religion angehören, sollen aber nicht von zentralen Beteiligungsrechten ausgeschlossen werden, lautet ein zentrales Argument der Synode für die Streichung. Künftig können daher in der rheinischen Kirche und ihrer Diakonie auch Mitarbeitende muslimischen oder jüdischen Glaubens in eine Mitarbeitervertretung gewählt werden.

Telefonseelsorge

Die Telefonseelsorge wird in der rheinischen Kirche künftig aus der gesamtkirchlichen Umlage finanziert. Das sieht ein neues Konzept zur Telefonseelsorge vor, das die Landessynode beschlossen hat. Mit diesem solidarischen Finanzierungssystem werde ein flächendeckendes Angebot in der rheinischen Kirche auch in Zukunft sichergestellt, sagte Seelsorge-Dezernent Jürgen Sohn. Bisher tragen nur die Kirchenkreise mit einem Telefonseelsorge-Standort die Kosten dieses überregionalen Angebots. Der Einstieg in die Umlagefinanzierung soll voraussichtlich ab 2017 erfolgen. Zuvor müssen noch Gespräche mit den katholischen Partnern und einigen Vereinen geführt werden. Die ökumenische Partnerschaft in der Telefonseelsorge solle in bewährter Form erhalten bleiben, sagte Sohn.

Seelsorgefelder

Die Kirchenkreise und Regionen sollen die Umsetzung der von der Landessynode 2012 beschlossenen Konzeptionen für die Notfallseelsorge, die Gehörlosenseelsorge und die Schwerhörigenseelsorge weiter verfolgen. Das hat die Landessynode beschlossen. Ziel ist, die Angebote flächendeckend zu sichern. Über den Stand der Umsetzung soll der Landessynode 2017 erneut berichtet werden.