Pressemitteilung

Mitwirkung bei Personalangelegenheiten von Pfarrerinnen und Pfarrern erwünscht

Landessynode beschloss Pfarrvertretung

  • Nr. 51/2009
  • 19.1.2009
  • 1255 Zeichen

Korrektur der Pressemitteilung 49/2009

In der Evangelischen Kirche im Rheinland wird es künftig eine Pfarrvertretung geben, die Pfarrerinnen und Pfarrer für ihre Interessen in Anspruch nehmen können. Das hat die Landessynode mit einem entsprechenden Kirchengesetz verabschiedet. Bei Abberufung oder Versetzung in den Wartestand, vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand ohne Antrag, Entlassung ohne Antrag oder Ausscheiden aus dem Dienst haben Betroffene die Möglichkeit, die Pfarrvertretung zu beteiligen. In Disziplinarverfahren, Lehrbeanstandungsverfahren oder bei außerordentlichen Kündigungen von Angestellten-Verhältnissen wirkt die Pfarrvertretung nicht mit.

Die Pfarrvertretung setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Anders als in der Pressemitteilung 49/2009 formuliert, hat die Synode folgenden Wahlmodus beschlossen: In den 40 Kirchenkreisen wird je eine Wahl- und Kontaktperson gewählt. In einer Versammlung wählen diese die siebenköpfige Pfarrvertretung.

Im Gesetzentwurf war ursprünglich vorgeschlagen worden, aus den Kirchenkreisen sieben Wahlbezirke zu bilden. Dieser Vorschlag wurde jedoch aufgegeben, ebenso die Benennung von sieben Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern.