Pressemitteilung

Konsolidierung schafft Spielraum für Akzente und Investitionen

Finanzchef der rheinischen Kirche berichtete am Montag der Landessynode

  • Nr. 16/2016 
  • 11.1.2016
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Bad Neuenahr. Den Finanzbericht der Kirchenleitung hat Oberkirchenrat Bernd Baucks, Leiter der Abteilung Finanzen und Vermögen im Landeskirchenamt, am heutigen Montag den Synodalen der Evangelischen Kirche im Rheinland vorgestellt. Er behandelt in drei Teilen die allgemeine finanzielle Lage, den Stand einiger Aufträge der Landessynode beziehungsweise der Kirchenleitung sowie den Stand der Haushaltskonsolidierung.

Allgemeine finanzielle Lage

Das Jahr 2015 sei hinsichtlich des Aufkommens an Kirchensteuern ein gutes Jahr gewesen, sagte Baucks. Das Aufkommen liege derzeit um 7,73 Prozent über dem Verteilbetrag des Jahres 2014, was bedeutet, dass die Prognose für 2015 noch überschritten werden könnte. Die Prognose für 2015 nach den ersten sechs Monaten habe bei 687,5 Millionen Euro gelegen und damit gut 70 Millionen Euro höher als der Haushaltsansatz für 2015.

Auch die Kirchensteuern auf Kapitalerträge sind von 8,2 Millionen Euro auf über 22,3 Millionen Euro angestiegen. Diese starke Steigerung, erläuterte Baucks, sei auf das veränderte Einzugsverfahren zurückzuführen. Es sei aus dem hohen Aufkommen gleich nach dieser Verfahrensänderung aber noch keine Regelmäßigkeit abzuleiten, denn gebucht werde immer in dem Jahr, in dem die Steuer beim Finanzamt eingeht.

Für 2016 wird das Kirchensteueraufkommen auf 720 Millionen Euro Verteilbetrag geschätzt. Der Ansatz für den Haushaltsplan liegt mit einem Risikopuffer bei 698 Millionen Euro.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seien unverändert gut, sagte Baucks, jedoch nicht ohne Schattenseiten: Die expansive Geldpolitik und die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank stehe in ihrer Wirkung in Konkurrenz mit dem niedrigen Preis für Rohöl seitens der erdölexportierenden Länder. Letzterer lasse erdölimportierenden Staaten die Wahl, entweder das umweltschädliche Fracking-Förderverfahren zu finanzieren oder menschenrechtsverachtende Regime wie Saudi-Arabien mit Geld zu versorgen. Das mache deutlich, dass die noch hohe Abhängigkeit von Erdöl nicht nur ein Problem für das Weltklima sei. Um unter den Bedingungen sinnvoll Vermögen anzulegen, verfüge die Kirche über verschiedene Anlageformen, darunter auch Aktien. Hierfür gelten Ethik- und Nachhaltigkeitskriterien, insbesondere Aktienanlagen werden fortlaufend analysiert. Dennoch: „Wir sind als Kirche, ob wir es wollen oder nicht, auch Teil eines Systems mit hohen Risiken“, stellte Bernd Baucks fest und verwies darauf, dass die Debatte über das Erfordernis grundlegender gesellschaftlicher Änderungen, die „Große Transformation“, ebenfalls auf der Tagesordnung der Landessynode stehe.

Die Risiken der Geldanlage beziehen sich auch auf die Versorgungskassen, weshalb der Finanzchef der rheinischen Kirche die Erhöhung der Versorgungssicherungsumlage, die die Synode 2015 getroffen hat, für richtig hält. „Das Ziel, 2022 auf einem Stand von 70 Prozent Kapitaldeckung für die bestehenden Pensionsverpflichtungen zu sein, werden wir erreichen können“, sagte er. Das werde allerdings auch notwendig sein, da in den drei Kirchen von Rheinland, Westfalen und Lippe in den kommenden 15 Jahren mindestens 3000 Menschen aus dem aktiven Dienst in der Ruhestand gehen, die meisten davon Pfarrer. „Dieses macht auch deutlich, dass wir uns dem Ziel von 1000 besetzten Pfarrstellen im Jahre 2030 nicht von oben, sondern von unten nähern und dafür werben müssen, junge Menschen für das Theologiestudium und den Pfarrdienst zu gewinnen“, sagte Oberkirchenrat Baucks.

Erhöht werden müssten möglicherweise die Beiträge für die Kirchliche Zusatzversorgung.

Aufmerksam machte Baucks in seinem Finanzbericht auch auf eine Änderung des Umsatzsteuerrechtes, die zum Jahresbeginn 2017 in Kraft tritt. Demnach wird das Gesetz bei Juristischen Personen des Öffentlichen Rechts wie Ländern oder eben den Kirchen zunächst von der Vermutung wettbewerblicher unternehmerischer Betätigung ausgehen, nicht wie bisher von steuerbefreiter hoheitlicher Tätigkeit. Letztere müsse dann erklärt werden.

Berichte über Aufträge der Landessynode und der Kirchenleitung

Viele Kirchengemeinden scheinen von den steigenden Steuereinnahmen nicht zu profitieren – ausgehend von dieser Feststellung hatte sich eine Arbeitsgruppe der Kirchenleitung mit Fragen des übersynodalen Finanzausgleichs, also des Ausgleichs zwischen den Kirchenkreisen, beschäftigt (vgl. Drucksache 18). Der Ausgleich garantiert allen Kirchenkreisen unabhängig vom Kirchensteueraufkommen in ihren Gemeinden, dass pro Gemeindemitglied 95 Prozent des landeskirchlichen durchschnittlichen Pro-Kopf-Aufkommens im Kirchenkreis bleiben. Das funktioniere ausreichend gut, habe die Arbeitsgruppe herausgefunden. Allerdings werden vermutlich zukünftig die Kirchensteuerzahlungen nicht mehr gemeindebezogen, sondern landeskirchenbezogen erfasst, wie es bereits bei der Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer geschieht.

Die „gefühlte Armut“ der Gemeinden habe eher mit dem Umfang der Steuerungs- und Entscheidungsmöglichkeiten auf Ebene der Gemeinden zu tun. Zum einen konnten viele Gemeinden durch die Umstellung auf das Neue Kirchliche Finanzwesen (NKF) noch nicht mit tatsächlichen Ist-Zahlen rechnen, die die höheren Einnahmen abgebildet hätten. Zum anderen führen zentralisierte Verwaltungsverfahren zu Kosten, die die Gemeinden nun nicht mehr selbst steuern, sondern über Umlagen zu entrichten haben. Baucks dazu: „Die Balance zwischen zweckmäßiger Zentralisierung und sinnvoller Vielfalt der presbyterial-synodalen Ordnung zu halten, ist eine Daueraufgabe: Synodale Wertschätzung für die presbyteriale Vielfalt zu kultivieren und Entscheidungsspielräume zu erhalten ist dafür allerdings wesentlicher als auf den Erhalt der Kirchensteuerhoheit der Gemeinden zu setzen.“

Das Neue Kirchliche Finanzwesen (NKF), das auf doppelter Buchführung basiert, sei in allen Kirchenkreisen eingeführt und das Projekt damit abgeschlossen, berichtete Oberkirchenrat Bernd Baucks. Der Aufwand sei zu Beginn sicher unterschätzt worden und es gebe nach wie vor Korrekturbedarf, sowohl bei den gesetzlichen Regelungen als auch in Fragen der Finanzsystematik. Die Zeit sei auch bei der Software nicht stehen geblieben: es gelte jetzt über die Nachfolgesoftware und ihre Einrichtung nachzudenken. Diese Weiterentwicklung werde wieder einige Jahre in Anspruch nehmen.

Das bbz hat nach der Konsolidierung der Geschäftsfelder durch Beschränkung auf die Beihilfeabrechnung und die Aufgabe des Bereichs Bezüge und Gehälter seinen Namen geändert und heißt nun bbz Beihilfe- und Beratungs-Zentrum GmbH . Die Gesellschaft sei in ruhigem Fahrwasser, sagte Baucks, und habe das Jahr 2015 mit einem kleinen Gewinn abgeschlossen.

Haushaltskonsolidierung und Finanzstrategie

Die Jahresergebnisse der Haushaltsjahre 2012 und 2013 seien durch außerordentliche Erträge und durch die Steigerung bei den Steuereinnahmen besser als in der Planung angenommen, berichtete der Finanzchef der rheinischen Kirche. Die Kirche habe eine lange Phase des Wachstums erlebt, nicht zuletzt bei den Kirchensteuereinnahmen. Dafür sei es angemessen, dankbar zu sein. Doch dauerhaftes Wachstum anzunehmen, sei unrealistisch, antwortete er auf Zweifel an der Notwendigkeit der Ausgabenkürzungen. Die Evangelische Kirche im Rheinland setze daher auf geordnete Verkleinerung und damit Zukunftsfähigkeit: „An manches von dem, was wir heute tun und entscheiden, wird angeknüpft werden, anderes wird als weniger glücklich eingeschätzt und revidiert werden. Aber wenn das, was wir mit der Haushaltskonsolidierung und Zukunftssicherung der Versorgung wollen, gelungen ist, wird man uns zugutehalten, dass wir im Sinne der Sicherung von zukünftigen Spielräumen gehandelt haben.“

Der Haushaltsplan für die landeskirchliche Ebene für das Jahr 2016 sei noch nicht ausgeglichen, sondern weise ein Defizit von knapp drei Millionen Euro auf („Ergebnis der gewöhnlichen kirchlichen Geschäftstätigkeit“, Zeile 16 der Gesamtergebnisplanung). Im vergangenen Jahr hatte das Defizit noch mehr als 7 Millionen Euro betragen. Dass der Haushalt noch nicht ausgeglichen ist, erklärte Baucks damit, dass zum einen noch nicht alle Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung umgesetzt seien und dass zum anderen die Erhöhung der Versorgungssicherungsumlage auf 24 Prozent sich mit gut 22 Millionen Euro niederschlägt.

Die Eröffnungsbilanz weise keine freien Rücklagen aus, sagte Baucks, daher strebe man an, Erträge aus der Vermögensverwaltung und außerordentliche Erträge zukünftig zur Sicherung einer ausreichenden freien Rücklage einzusetzen, nicht zur Finanzierung eines ungedeckten Haushalts.

Man sei dabei, sagte Oberkirchenrat Bernd Baucks abschließend, den Haushalt so zukunftssicher aufzustellen, dass die Landeskirche neben ihren in der Kirchenordnung festgelegten Pflichtaufgaben vor allem solche Aufgaben übernehme, die nicht sinnvoller an anderen Stellen der Kirche getan werden könnten. Außerdem wolle man durch die Haushaltskonsolidierung Spielräume für Investitionen gewinnen. Bereits im Haushalt 2016 sei ein Akzent mit der Einplanung von 1,5 Millionen für die Flüchtlingsarbeit gesetzt. Vor allem in den Gemeinden und Kirchenkreisen helfe dieses Geld, bereits vorhandene Mittel und vorhandenes Engagement zu ergänzen. Für wünschenswert halte er Investitionen in die Gewinnung von Theologiestudierenden und in die Entwicklung neuer Gemeindeformen.