Pressemitteilung

Strukturreform will Doppelstrukturen auflösen

Bedeutsamer Beschluss: Synode für Änderung der EKD-Grundordnung

  • Nr. 25
  • 12.1.2006
  • 1280 Zeichen


Die Synode stimmte gestern Abend einstimmig dem Kirchengesetz zur Änderung der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und zur Ratifizierung der Verträge der Evangelischen Kirche in Deutschland mit der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (UEK) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) zu. Die EKD hatte das Gesetz am 10. November 2005 beschlossen. Damit es Gültigkeit gewinnt, müssen ihm die Synoden der 23 Gliedkirchen der EKD zustimmen. Mit der Änderung soll eine Strukturreform der EKD erfolgen, und die konfessionellen Bünde UEK und VELKD sollen eingebunden werden. Durch diese Einbindung soll die EKD gestärkt, die konfessionell geprägte Arbeit aber auch fortgesetzt werden können, heißt es in der Begründung.



Die rheinische Kirche schreibt damit ein Stück Kirchengeschichte, denn sie ist die erste Landeskirche, die sich für die Änderung der EKD-Grundordnung entschieden hat. Unter anderem ist vorgesehen, dass das Kirchenamt der VELKD und die Kirchenkanzlei der UEK aufgelöst und im Kirchenamt der EKD zusammengeführt werden. Damit sollen Doppelstrukturen aufgelöst und Einsparungen erzielt werden.