Pressemitteilung

Landessynode beschließt Sparpaket zur Haushaltskonsolidierung

Kürzungen von rund 11,3 Millionen / Lob für den Beratungsprozess

  • Nr. 22/2015
  • 15.1.2015
  • 3714 Zeichen

Die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland hat ein Sparpaket in Höhe von rund 11,3 Millionen Euro zur Konsolidierung des landeskirchlichen Haushalts mit großer Mehrheit ohne Gegenstimmen bei vier Enthaltungen beschlossen. Damit soll das strukturelle Defizit im landeskirchlichen Haushalt bis zum Jahr 2018 abgebaut werden. Dabei geht es nicht um die Haushalte der Kirchengemeinden, die sich finanziell selbst verwalten, sondern um übergreifende Aufgaben der landeskirchlichen Ebene, die aus einer Umlage von 10,1 Prozent der Kirchensteuereinnahmen finanziert werden. Die Synode, das oberste Leitungsgremium der rheinischen Kirche, folgte den von der Kirchenleitung vorgelegten Vorschlägen zur Haushaltskonsolidierung* ohne substanzielle Veränderungen.

Hausaufgaben: Neue Konzepte zur Synode 2016 vorlegen

Superintendent Dr. Bernhard Seiger, Vorsitzender des Ausschusses für Haushaltskonsolidierung, machte in seiner Einbringungsrede deutlich, dass es um „das verantwortliche Umgehen mit dem uns anvertrauten Geld“ gehe. „Wohl noch nie“, so Seiger, „ist ein so komplexer Beteiligungsprozess in unserer Landeskirche so differenziert organisiert worden“. Die Kirchenleitung hatte ihre ersten Vorschläge, die im September 2014 veröffentlicht wurden, bewusst in Dialogveranstaltungen unter der Überschrift „Kirchenleitung im Gespräch“ an mehreren Orten der rheinischen Kirche erläutert und diskutiert. Ergebnis auch dieses Austauschs waren die modifizierten Vorschläge, die jetzt entsprechend beschlossen wurden. An den Stellen, an denen entsprechend dieser Vorschläge neue Konzepte entstehen müssen, sollen die endgültigen Beschlüsse darüber bei der Landessynode 2016 fallen.

Offener Umgang mit Fehlern

Der Ausschussvorsitzende, der Superintendent des Kirchenkreises Köln-Süd ist, ging in seiner Einbringungsrede auch auf Schwierigkeiten im breit angelegten Beratungsprozess ein: „Es gab einen Bereich, in dem die Zuständigen eines Fachgebietes im Vorfeld nicht angemessen beteiligt waren. Dies betrifft den Bereich der Jugendarbeit. Die Delegiertenkonferenz der Evangelischen Jugend hat sich diesbezüglich im September letzten Jahres klar und kritisch zu Wort gemeldet, 19 Kreissynoden haben das Anliegen aufgenommen. Der Präses hat diesen Kommunikationsfehler gegenüber den Betroffenen eingeräumt, und es ist durch den jetzigen Beschlussvorschlag sicher gestellt, dass die Evangelische Jugend im Rheinland an der Konzeptionsaufgabe im Jahr 2015 eng beteiligt wird. Damit ist der Wunsch der Delegiertenkonferenz auf Beteiligung aufgenommen, die Vielfalt evangelischer Jugendarbeit im Rheinland soll bei der Gestaltung der künftigen Jugendarbeit erhalten bleiben, aber Einsparungen muss auch dieser Bereich erbringen.“

Wenn die Beschlüsse dann einmal umgesetzt seien, wünsche er sich fünf Dinge, schloss Dr. Bernhard Seiger seine Rede, darunter: „Dass es uns gelingt, die Zusammenhänge vernünftig zu erklären und zu sagen, dass alle diese Maßnahmen letztlich dazu dienen, auch künftig eine vitale und aktive evangelische Kirche und ein wichtiger gesellschaftlicher Player in unserem Land zu sein.“

*Hinweis an die Redaktionen: Die Vorschläge der Kirchenleitung finden Sie zum Nachlesen hier: www.ekir.de/www/downloads/DS_3_-_Haushaltskonsolidierung.pdf
Sobald die inhaltlichen und redaktionellen Änderungen, die heute beschlossen wurden, eingearbeitet sind, stellen wir den Beschlusstext online.